Bausparrechner – Rechner für Bausparverträge
Ein Bausparvertrag besteht immer aus zwei Elementen. Zum einen ist da der Sparvertrag, der von der Bausparkasse verzinst wird. Dem gegenüber steht ein Bauspardarlehen, welches die Bausparkasse dem Sparer zu einem späteren Zeitpunkt gewährt.
Die Vertragsinhalte, also die beiden Elemente des Bausparvertrags, werden vorab festgelegt und bedingen sich gegenseitig. Das heißt: wenn das Darlehen zu einem geringen Zins gewährt wird, so ist im Umkehrschluss auch die Verzinsung des Sparvertrags entsprechend niedrig.
Das Bausparen wird durch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers unterstützt und von staatlicher Seite in Form der Wohnungsbauprämie gefördert.
Bedienung des Bausparrechners
Die monatlich einzuzahlende Rate muss mindestens drei Promille des gesamten Bausparvolumens inklusive Darlehen betragen. Die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers betragen in den meisten Branchen rund 25 Euro. Die Guthabenverzinsung ist der Zinssatz, der Ihnen Ihre Bausparkasse auf das angesparte Kapital gewährt.
Der Bausparrechner ermittelt das Guthaben aus Ihren eigenen Ansparleistungen, den vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers, den Zinsen und der Wohnungsbauprämie. Die Laufzeit bestimmt die Ansparphase und nicht die gesamten Vertrageslaufzeit.
Ihr Familienstand wirkt sich auf bestimmte Förderungen aus. Bei vergleichbaren Rahmenbedingungen erwirtschaften verheiratete Personen ein geringfügig höheres Guthaben.
Für staatliche Förderungen muss auch das zu versteuernde Jahreseinkommen (hier Abfrage „Einkommen“) berücksichtigt werden. Dies finden Sie in Ihrem Steuerbescheid. Die Einkommensgrenze ist ausschlaggebend für Förderbeträge und liegt für ledige Bausparer bei 25.600 Euro. Für Ehepaare liegt die Einkommensgrenze bei 51.200 Euro.