Das Mahnverfahren
Wer seine Rechnug nicht fristgerecht bezahlt, wird gemahnt. Wer auch auf die Mahnungen nicht reagiert, dem droht eine Zwangsvollstreckung. Für Unternehmen als Gläubiger bedeutet das nicht nur Ärger und Aufwand, sondern auch Liquiditätsverlust bis hin zum Insolvenzrisiko. Wir klären daher über das Mahnverfahren auf und zeigen, wie die Liquidität trotz Zahlungsverzug gesichert werden kann.
- Die Gesetzgebung schreibt vor, dass eine Rechnung innerhalb von mindestens 14 Tagen zu zahlen ist. Gibt der Gläubiger auf seiner Rechnung keine Zahlungsfrist an, gelten in jedem Falle 14 Tage. Wird die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist zuzüglich einer Prolongation von 30 Tagen gezahlt, kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden.
- Die Einleitung des Mahnverfahrens kann selbstständig online erfolgen, es bedarf dazu keines Anwalts.
- Bei erfolglosem Mahnverfahren kann der Gläubiger beim zuständigen Amtsgericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
- Für die Dauer des Zahlungsausfalls stehen dem Gläubiger rechtlich Verzugszinsen zu, die er dem Schuldner zusätzlich in Rechnung stellen kann.
- Factoring und Kontokorrentkredite helfen, trotz Zahlungsausfälle die Liquidität zu sichern.
Was ist ein Mahnverfahren?
Offene Rechnungen oder ausbleibende Kreditraten sowie eine völlig ausgereizte Kontoüberziehung sind die häufigsten Ursachen für Mahnungen und anschließende Mahnverfahren. Das Mahnverfahren stellt die Vorstufe zu einer möglichen Insolvenz dar. Allerdings greift nicht sofort das gerichtliche Mahnverfahren, in der Regel gehen dem außergerichtliche Mahnungen mit einer Fristsetzung voraus.
Die gesetzte Frist zum Ausgleich der offenen Forderung muss „angemessen“ sein und beträgt in der Regel zwei oder vier Wochen. Verbleibt nach wie vor eine Restschuld, führt der Weg zu einem gerichtlichen Mahnverfahren.
Kredite ohne SCHUFA
Eine Bank hat hier noch andere Optionen als ein Einzelhändler. Sie kann zum einen andere Guthaben des Kunden zur Befriedigung der Ansprüche verwerten oder aufgrund der Gehaltsabtretung den Arbeitgeber auffordern, nicht pfändbare Gehaltsanteile an sie zu überweisen. Dabei hat sie aber Pfändungsansprüche Dritter ebenso zu berücksichtigen wie die Belange des Kunden oder anderer Dritter.
Ziel dieses Mahnverfahrens ist es, einen Titel zu erhalten, eine gerichtliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner. Dieser Titel bildet die Rechtsgrundlage für die Zwangsvollstreckung. Als Titel kommen infrage:
- der Vollstreckungsbescheid,
- ein notarieller Schuldtitel oder
- ein Gerichtsurteil.
Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren handelt es sich um einen abgekürzten Zivilprozess, der auf der Grundlage von Formularen erfolgt. Damit bleiben die Kosten für den Kläger gering. Inzwischen ist es auch möglich, den Titel online im Rahmen eines automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens zu erlangen.
Das gerichtliche Mahnverfahren
Neben dem Ablauf einer Mahnung ist natürlich auch das Gerichtsverfahren als drohende Konsequenz von Interesse.
Grundsätzlich ist das Gericht am Wohnort des Schuldners für die Klage zuständig. Eine Ausnahme besteht, wenn es sich bei beiden Parteien, Schuldner und Gläubiger, um Kaufleute, juristische Personen oder Anstalten des öffentlichen Rechts handelt. In diesem Fall kann vertraglich eine Erfüllungsortvereinbarung getroffen werden.
Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro ist das zuständige Amtsgericht zuständig. Geht das Verfahren in die Revision, landet die Klage beim zuständigen Landgericht. Dessen Urteil kann dann nicht mehr angefochten werden.
Anders verhält es sich, wenn der Streitwert 5.000 Euro übersteigt. In diesem Fall liegt die Zuständigkeit beim örtlichen Landgericht. Die Revision ist dann beim Oberlandesgericht und in der letzten Instanz beim Bundesgerichtshof möglich.
Wie läuft das Mahnverfahren ab (Infografik)?
„Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ – an diese alte Weisheit wollen wir uns halten und stellen den Ablauf des Mahnverfahrens grafisch dar:
Die Gebühren für ein Mahnverfahren
Die folgende Tabelle gibt eine Idee davon, was ein Mahnverfahren kostet:
Gebühren im Mahnverfahren: Streitwert 5.000 EUR | Betrag |
---|---|
Gerichtsgebühr für das Mahnverfahren KV 1100 | 73,00 EUR |
Gebühr des Anwalts für das Mahnverfahren § 13, KV 3305 RVG (1 Mandant) | 303,00 EUR |
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG | 20,00 EUR |
Umsatzsteuer (19%) KV 7008 RVG | 61,37 EUR |
Summe Kosten: | 457,37 EUR |
weitere Gebühren des Rechtsanwalts für den Vollstreckungsbescheid | Betrag |
Gebühr des Anwalts für VB-Antrag § 13, KV 3308 RVG | 151,50 EUR |
anwaltliche Auslagenpauschale KV 7002 RVG | 0,00 EUR |
Umsatzsteuer (19%) KV 7008 RVG | 28,79 EUR |
Summe weitere Kosten: | 180,29 EUR |
weitere Gebühren für Streitverfahren | Betrag |
Gerichtsgebühr 3fach KV 1210 | 438,00 EUR |
abzüglich gezahlter Kosten des Mahnverfahrens | -73,00 EUR |
weitere Gerichtskosten | 365,00 EUR |
Gebühren sind staatlich vorgegeben
Um niemanden zu bevorzugen oder zu benachteiligen existieren einheitliche Gebührenstrukturen.
Die Gebühren des Gerichts sind im Gerichtskostengesetz geregelt und legen ähnlich der Gebührenordnung für Ärzte fest, welcher feste Betrag oder Satz des Basisbetrages in Anrechnung kommt. Ähnliches gilt für das Honorar des Rechtsanwaltes, dessen Höhe sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergibt.
Unser hier gezeigtes Rechenbeispiel für eine Forderung in Höhe von 5.000 Euro ergibt für den Schuldner einen zusätzlichen Aufwand von 1.002,66 Euro, mehr als 20 Prozent seiner Schuld.
Wer in einer ähnlichenm Situation ist – ob als Gläubiger oder Schuldner – kann sich online ganz bequem sein individuelles Beispiel ausrechnen.
Der gerichtliche Titel liegt vor – und jetzt?
Ein Mieter schuldet dem Vermieter mehr an Miete als die hinterlegte Kaution ausmacht. Der Vermieter hat das Mahnverfahren eingeleitet, der Schuldner erhält den Vollstreckungsbescheid. Wie muss der Gläubiger, der Vermieter, jetzt vorgehen? Es ist Sache des Gläubigers jetzt die notwendigen Schritte einzuleiten.
- Der Gläubiger muss unverzüglich die Initiative ergreifen und beim zuständigen Gericht die Vollstreckung beantragen.
- Als Gläubiger weiß man nicht, ob es noch andere Berechtigte gibt. Daher ist Eile geboten, denn wer zuerst vorstellig wird, erhält auch als erstes mögliche Wertsachen aus der Pfändung.
- Ein Vollstreckungsbescheid ist nicht endlos gültig, sondern verjährt nach 30 Jahren. Einzige Ausnahme ist, wenn es zu einer Vollstreckungsunterbrechung kommt. Für diesen Fall sollte der Gläubiger für mögliche Zinsen ebenfalls einen Titel beantragen.
- Die Vollstreckung selbst wird von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt. War der Versuch sinnlos und der Schuldner hat eine Vermögenserklärung abgegeben, kann der Gerichtsvollzieher frühestens nach zwei Jahren wieder beauftragt werden.
- Der Gerichtsvollzieher kann bis zur Abgabe der Vermögenserklärung so oft bestellt werden, wie es dem Gläubiger sinnvoll erscheint. Dies steigert jedoch die Kosten.
Die Durchsetzung einer Forderung ist für einen Laien möglich, aber unter Umständen scheitert er am Procedere. Sinnvoller ist es daher, in diesem Fall ein professionelles Inkassounternehmen zu beauftragen.