Leasing für Unternehmen
Leasen ist in. Statt Fahrzeuge, Geräte, Produktionsanlagen oder Immobilien zu kaufen, setzen immer mehr Unternehmen auf Leasingmodelle. Sie reagieren damit auf die zunehmend strengeren Eigenkapital- und Kreditvergaberichtlinien der Banken, nutzen steuerliche Vorteile und können mit einem vergleichsweise geringen finanziellen Aufwand starten, expandieren oder modernisieren. Bei all den Vorteilen sollte allerdings nicht übersehen werden, dass auch Leasing seine Schattenseiten hat.
- Leasing ist ein Nutzungsüberlassungsvertrag.
- Nach Ende der Leasinglaufzeit kann der Leasingvertrag verlängert oder das Leasingobjekt verkauft bzw. gekauft werden.
- Beim Leasing werden eine monatliche Rate und ggf. eine einmalige Sonderzahlung fällig, die sich direkt auf die Ratenhöhe auswirkt.
- Es wird zwischen verschiedenen Leasingarten und -formen unterschieden.
- Leasingsraten können von Unternehmen u.U. steuerlich geltend gemacht werden.
Was ist Leasing?
Der Begriff „Leasing“ entstammt dem englischen „to lease“ und steht für „mieten“ oder „pachten“. Damit ist der Rahmen für die gängigen Leasingmodelle bereits gesteckt. Es geht also nicht um den Kauf und somit um einen Besitzwechsel, sondern um mietähnliche Geschäfte. Genaugenommen ist Leasing eine Sonderform der Vermietung, bei der das Leasinggut (z.B. eine Maschine, ein Fahrzeug oder Software) vom Leasinggeber an den Leasingnehmer vermietet wird. Mit einem Anteil von 77 Prozent am Leasingneugeschäfts dominiert vor allem das Fahrzeugleasing.
Dabei werden Laufzeit, Grundmietzeit, Anzahlung, Rate und weitere Eckdaten bereits bei Vertragsabschluss für die vorgesehene Laufzeit im Leasingvertrag festgelegt. Nach Ablauf der vereinbarten Leasingdauer kann der Leasingnehmer das Leasinggut für einen festgelegten Preis übernehmen, es an den Leasinggeber zurückgeben oder das Leasing verlängern.
Allerdings darf Leasing nicht mit der klassischen Miete verwechselt werden. Denn es gibt durchaus Unterschiede, auch wenn sich das Prinzip ähnelt.
Beim Leasing werden Güter, vom Drucker bis hin zur Gewerbeimmobilie, vom Leasinggeber zum Gebrauch an einen Leasingnehmer überlassen. Daher spricht man auch von einer sogenannten Gebrauchsüberlassung.
Für diese Dienstleistung erhält der Leasinggeber ein vertraglich vereinbartes Entgelt. Gezahlt wird in der Regel eine monatliche Rate, die je nach Leasingoption fix oder variabel vereinbart werden kann.
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Direktes und indirektes Leasing
Für den Ablauf und das Geschäft an sich, ist es dabei unerheblich, ob es sich um direktes oder indirektes Leasing handelt.
Beim direkten Leasing ist der Leasinggeber gleichzeitig Hersteller des Leasinggutes, zum Beispiel ein Autohersteller.
Indirektes Leasing liegt vor, wenn eine Leasing-Gesellschaft das Leasingobjekt vom Hersteller kauft und später Leasingnehmern überlässt (1).
Unterschied Leasing – Miete
Vom Grundsatz her klingt das Leasingprinzip nach einem Mietgeschäft. Dem wäre auch so, wenn die Verantwortlichkeiten gleich geregelt wären. Doch beim Leasing werden die Pflichten, die sonst der Vermieter hat, an den Leasingnehmer übertragen.
Das heißt: Aufgaben wie die Wartung und Pflege sowie Ausgaben für Versicherungen etc. obliegen dem Kunden und nicht dem Leasinggeber.
Das ist der wesentliche Unterschied zwischen leasen und mieten. Hinzu kommen viele kleine Nuancen wie die Laufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten und die Anpassung der Zinsen (2)
Unterschied Leasing – Ratenkauf/Kredit
Als Finanzierungsalternative hat Leasing den klassischen Bankkredit in vielen Bereichen längst überholt – zumindest in puncto Beliebtheit. Auch hier stellt sich die Frage nach den Unterschieden zwischen Leasing und Ratenkauf bzw. Kredit.
Maßgeblich sind hier die Eigentumsverhältnisse. Beim Kredit geht das Eigentum an einer Sache mit Zahlung der letzten Rate umgehend an den Kreditnehmer über. Wird eine Ware hingegen geleast, bleibt der Leasinggeber Eigentümer.
Der Leasingnehmer ist ausschließlich Nutzer und muss das Objekt nach Ablauf des Vertrages zurückgeben oder hat eine Kaufoption. Dass ein Leasinggut lediglich überlassen wird und daher den Besitzer, aber nicht den Eigentümer wechselt, macht sich auch bei der Bilanzierung bemerkbar (dazu später mehr) (3).
Der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer ist also entscheidend. Der Besitzer hat die Sache bei sich, dem Eigentümer gehört sie rein rechtlich. Beispiel: Der Firmenkunde, der einen Kopier geleast hat, ist der Besitzer, da das Gerät in seinen Räumlichkeiten steht. Eigentümer ist aber das Unternehmen, von dem er es geleast hat.
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Um den Vergleich zwischen Leasing und Kauf auf Ratenkredit mit Zahlen zu verdeutlichen, stellen wir beide Formen in einem Beispiel gegenüber:
Annahmen | |
---|---|
Ratenkredit | Leasing |
|
|
Quelle: Bankfachklasse, 1-2 2016, S. 19 |
Tilgungsplan Ratenkredit als Annuitätendarlehen | |||||
---|---|---|---|---|---|
Jahr | Schuldenstand Vorjahr | Ratenzahlungen | davon Zinsen/ Gebühren | davon Tilgung | Schuldenstand am Jahresende |
1 | 38.000,00 | 8.092,80 | 867,58 | 7.225,21 | 30.774,79 |
2 | 30.774,79 | 8.092,80 | 684,87 | 7.407,93 | 23.366,86 |
3 | 23.366,86 | 8.092,80 | 497,53 | 7.595,26 | 15.771,60 |
4 | 15.771,60 | 8.092,80 | 305,46 | 7.787,33 | 7.984,26 |
5 | 7.984,26 | 8.092,80 | 108,53 | 7.984,26 | 0,00 |
Gesamtsummen | 38.000,00 | 40.463,98 | 2.463,98 | 38.000,00 | 0,00 |
Quelle: Bankfachklasse, 1-2 2016, S. 20 |
Tilgungsplan beim Leasing | |||||
---|---|---|---|---|---|
Jahr | Zahlungen | Zahlungen gesamt | Wertverlust linear | Restwert linear | |
Auszahlung | 5.000,00 | 5.000,00 | 0,00 | 40.000,00 | |
1 | 6.102,60 | 11.102,60 | 6.400,00 | 33.600,00 | |
2 | 6.102,60 | 17.205,20 | 6.400,00 | 27.200,00 | |
3 | 6.102,60 | 23.307,80 | 6.400,00 | 20.800,00 | |
4 | 6.102,60 | 29.410,40 | 6.400,00 | 14.400,00 | |
5 | 6.102,60 | 35.513,00 | 6.400,00 | 8.000,00 | |
Gesamtsummen | 35.513,00 | 35.513,00 | 32.000,00 | 8.000,00 | |
Quelle: Bankfachklasse, 1-2 2016, S. 20 |
Die Finanzierungsalternativen im Vergleich | |||
---|---|---|---|
Leasing | Barzahlungsrabatt und externer Ratenkredit | Barzahlung mit Rabatt ohne Kredit | |
Anfangswert/ Darlehensbetrag/ Kaufwert | 40.000,00 | 38.000,00 | 38.000,00 |
Anzahlung | 5.000,00 | 0,00 | ./. |
Monatsrate | 60 x 508,55 | 60 x 674,40 | ./. |
Schlussrate | 8.000,00 | 0,00 | ./. |
Gesamtaufwand | 43.513,00 | 40.463,98 | 38.000,00 |
Zinsen | 3.513,00 | 2.463,98 | 0,00 |
Quelle: Bankfachklasse, 1-2 2016, S. 20 |
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Welche Leasingformen gibt es?
Im Laufe der Jahre hat Leasing eine Vielzahl an Facetten entwickelt. Unternehmen haben inzwischen die Wahl zwischen mehreren Leasingoptionen, die sich hauptsächlich in der vereinbarten Laufzeit und der Art der Ratenzahlung unterscheiden.
Operate Leasing und Finanzierungsleasing
Zu den beiden wichtigsten Grundformen des Leasings gehören das Finanzierungs- und das Operate Leasing.
Finanzierungsleasing: Das Finanzierungsleasing zeichnet sich durch eine mittlere bis lange Vertragslaufzeit aus. Aufseiten des Leasinggebers steht dabei die Finanzierung des Objektes im Mittelpunkt.
Hier gilt: Das Objektrisiko – zum Beispiel Schäden, Ausfall, Reparaturen – und auch das Risiko einer Fehlinvestition liegt beim Leasingnehmer. Diese Art des Leasings sieht keine Kündigungsmöglichkeit während der Grundmietzeit vor (4)(5).
Operate Leasing oder Operational Leasing: Das Operate Leasing ist von einer kurzen Laufzeit geprägt. Sie beläuft sich auf unter 40 Prozent der sonst betriebsüblichen Nutzungsdauer (6). Hier geht es eher um die Nutzung denn um die Finanzierung des Leasingobjekts.
Das Objektrisiko samt der Aufgaben wie Wartung und Reparaturen trägt in dem Fall üblicherweise der Leasinggeber. Anders als beim Finanzierungsleasing besteht bei diesem Modell durchaus die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb gesetzter Fristen zu kündigen. Ziel der Leasinggesellschaft ist es, das Objekt möglichst oft zu vermieten. Das ist zum Beispiel bei Gebäuden und Baumaschinen möglich (7).
Differenzierung nach Leasingrate
Als weiteres Unterscheidungsmerkmal dient die Leasingrate, konkret die Entwicklung der Höhe der Leasingraten. Sie kann progressiv und degressiv vereinbart werden.
- Progressive Zahlung: Bei der progressiven Leasing-Zahlung sind die anfänglichen Raten niedrig und steigen im Laufe der Jahre. Dieses Modell setzt eine gute Bonität des Leasingnehmers voraus (8).
- Degressive Zahlung: Die degressive Leasing-Zahlung beginnt mit hohen Raten, die zum Ende der Vertragslaufzeit hin immer niedriger werden. Der Leasingnehmer kann dadurch in einem überschaubaren Zeitraum einen Großteil des Gesamtentgelts abbezahlen.
Differenzierung nach Leasinggegenstand
Ein weiteres Unterscheidungskriterium ist der Leasinggegenstand, wobei Art und Anzahl ausschlaggebend sind. Hieraus ergeben sich vier Modelle:
- Equipment-Leasing: Equipment-Leasing bezieht sich stets auf einzelne bewegliche Güter. Das können Büromaschinen sein oder auch Fahrzeuge.
- Plant-Leasing: Plant-Leasing steht für das Leasing einer Gesamtheit von beweglichen und unbeweglichen Gütern. Heißt: Hier handelt es sich um das Leasing von kompletten Produktions- und Industrieanlagen.
- Konsumgüterleasing: Konsumgüterleasing erfolgt meist von privat – etwa das Kfz-Leasing oder das Leasing anderer Objekte wie Fernseher oder Spielekonsolen.
- Investitionsgüter-Leasing: Investitionsgüterleasing zielt auf Anlagevermögen wie Dienstwagen, Gebäude und Maschinen.
Sale-and-lease-back
Abgesehen von diesen Unterscheidungen, variieren die Leasingmodelle auch im Ablauf des Geschäfts. Zu den bekanntesten Formen gehört das Sale-and-lease-back.
Diese Leasingform setzt sich aus zwei Schritten zusammen – dem Sale und dem lease back, also dem Verkauf und dem Zurückleasen. Was heißt das? Der künftige Leasingnehmer verkauft ein Objekt an einen Leasinggeber, etwa eine Leasing-Gesellschaft, und least es anschließend zurück (9).
Man bezeichnet diesen Vorgang auch als Rückmietkauf (10). Genutzt wird er unter anderem bei Immobilien und Maschinen.
Für den Verkäufer und späteren Leasingnehmer hat das Sale-and-lease-back-Modell vornehmlich finanzielle Vorteile. Zunächst fließt durch den Verkauf Liquidität ins Unternehmen, wodurch sich die Bilanz verbessert.
Oder anders ausgedrückt: Auf diese Weise lassen sich Liquiditätsengpässe überbrücken. Zudem kann unter Umständen eine Reinvestitionsrücklage gemäß des Einkommensteuergesetzes gebildet werden.
Die verschiedenen Formen von Leasing lassen sich auch mit folgender Übersicht klassifizieren:
Klassifizierung von Leasingverträgen | ||
---|---|---|
Nach der Stellung des Leasinggebers | Direktes Leasing: Verträge, die mit dem Hersteller des Leasingobjekts direkt abgeschlossen werden. | Indirektes Leasing: Verträge, bei denen zwischen dem Hersteller des Leasingobjekts und dem Leasingnehmer eine Leasinggesellschaft als Finanzierungsgesellschaft geschaltet ist. |
Nach der Beweglichkeit des Leasingobjekts | Leasing von Mobilien: Verträge über bewegliche Wirtschaftsgüter, d.h. Konsum- und Investitionsgüter. | Leasing von Immobilien: Verträge über unbewegliche Wirtschaftsgüter, d.h. Gebäude und Grundstücke. |
Nach dem Verpflichtungscharakter (Dauer und Kündbarkeit) | Operate Leasing (unechtes Leasing): Das Leasingobjekt wird dem Leasinggeber zugeordnet, der das entsprechende Wirtschaftsgut in seiner Bilanz aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben kann. Die Laufzeiten sind meist kurz und es besteht ein jederzeitiges Kündigungsrecht innerhalb der Kündigungsfrist. Das Investitionsrisiko trägt der Leasinggeber. | Finance Leasing (echtes Leasing): Alle mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbundenen Chancen und Risiken gehen auf den Leasingnehmer über, der somit das Investitionsrisiko trägt. Weitere Kennzeichen sind die feste Grundleasingzeit, innerhalb derer eine Kündigung durch den Leasingnehmer ausgeschlossen ist, sowie die mittel- bis langfristigen Vertragslaufzeiten. Da es im Rahmen des Finanzierungsleasings vielfältige Möglichkeiten der Vertragsgestaltung gibt, ist eine eindeutige Aussage über die Bilanzierung des Leasingobjekts nicht möglich. |
Quelle: Bankfachklasse, 1-2 2016, S. 17 |
Leasingarten
- Spezial-Leasing: Um Spezial-Leasing handelt es sich, wenn das Leasinggut ausschließlich für den Leasingnehmer gefertigt bzw. ganz an die Bedürfnisse des Leasingnehmers angepasst wird. Dadurch ist das Leasingobjekt nur für einen Kunden nutzbar und später nicht oder nur schwer anderweitig zu veräußern. Das entsprechende Objekt wird daher dem Leasingnehmer und nicht der Leasing-Gesellschaft zugerechnet. (11)
- Pay-as-you-earn: Zahle, wenn Du verdienst – dieses Prinzip lässt sich auch beim gewerblichen Leasing vereinbaren. Gezahlt wird entsprechend der Erträge, die mit dem Leasinggut erwirtschaftet werden.
Das ist für Leasingnehmer insofern interessant, da das Leasingobjekt gerade in der Anfangszeit oft nicht das volle Pensum erreicht und somit noch nicht den erhofften Ertrag bringt. Der Leasingratenverlauf orientiert sich somit an der Produktivität.
- Saisonale Zahlung: Der saisonalen Zahlung liegt das Pay-as-you-earn-Prinzip zugrunde. Heißt: Die Ratenhöhe variiert saisonbedingt und verändert sich abhängig vom Gewinn, der mit dem Leasinggut erzielt wird.
- Vertriebsleasing: Beim Vertriebsleasing kooperieren Leasingunternehmen und Hersteller derart, dass der Hersteller bzw. Händler sein Angebot mit Leasingofferten verknüpft. Die Vertragsgestaltung übernimmt beim Vertriebsleasing der Hersteller, der mit diesem zusätzlichen Vertriebsweg seinen Absatz fördern kann (12).
- Immobilien-Leasing: Immobilien-Leasing erfolgt unter anderem bei Lagerhallen, Fabriken, Hotels – heißt: Das Leasingobjekt ist eine Immobilie.
Teil- und Vollamortisation
Ausgehend von der Leasingrate und der vereinbarten Laufzeit, somit auch vom gewählten Leasingmodell, wird beim Leasing zudem zwischen der Voll- und der Teilamortisation unterschieden. Wichtig ist dieser Aspekt vor allem für den Leasinggeber.
- Vollamortisation: Wenn die Anschaffungskosten und der Gewinn komplett durch den Leasingvertrag gedeckt sein sollen und lediglich ein sogenannter Restwert bleibt, handelt es sich um eine Vollamortisation.
Die Vorgaben diesbezüglich ergeben sich aus dem Leasingerlass vom 19. April 1971, wonach eine feste Laufzeit ohne Kündigungsoption vereinbart sein muss und die Leasingraten die Anschaffungs- und Nebenkosten des Leasinggebers decken müssen.
- Teilamortisation: Wird durch das Leasing nur ein Teil der Kosten gedeckt – wobei auch hier ein kalkulierter Restwert vereinbart werden kann – spricht man von einer Teilamortisation. Der Leasinggeber kann das Objekt anschließend erneut als Leasinggut anbieten oder es veräußern. Auch hier ist ein Leasingerlass (vom 22. Dezember 1975) entscheidend.
Teilamortisationsvertrag
Eng damit verknüpft ist der Teilamortisationsvertrag. Durch niedrige Leasing-Raten werden die Kosten der Leasing-Gesellschaft nicht komplett amortisiert. Es bleibt ein Restwert. Kann der Leasinggeber das Objekt zu diesem Restwert verkaufen, darf der Leasingnehmer das Leasinggut zurückgeben (13).
Anbieter von Leasingverträgen
Angeboten werden Leasingverträge von mehreren Seiten. Oft sind es die Hersteller oder Tochtergesellschaften der Hersteller, die ihre Produkte – etwa Pkw oder Lkw – auf diesem Weg anbieten. Darüber hinaus gibt es spezielle Leasinggesellschaften und Banken, die Leasingangebote unterbreiten. Dann handelt es sich um indirektes Leasing.
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Speziell das Kfz-Leasing erfreut sich im B2B-Sektor großer Beliebtheit. Da das Kreditzinsniveau aber auf historisch tiefem Niveau liegt, lohnt sich die Überlegung, das benötigte Kfz zu finanzieren. Unser Autokreditrechner ist mit tagesaktuellen Konditionen gefüttert und gibt Ihnen einen Überblick über die Finanzierungskosten:
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Sonderzahlung beim Leasing
Vertragsbestandteil kann eine Leasing-Sonderzahlung sein. Sie ist vor allem beim privaten Kfz-Leasing Usus, beim gewerblichen Leasing allerdings eher selten anzutreffen. Die Sonderzahlung erfolgt zu Vertragsbeginn. Eine hohe Sonderzahlung führt zu niedrigen Raten und umgekehrt. Die Zahlung dient dem Leasinggeber gewissermaßen als Sicherheit.
Restwert
Ebenfalls ein wesentliches Element beim Leasing ist der Restwert. Dieser Begriff ist gleich in dreierlei Hinsicht von Belang. Letztlich geht es um den Wert, den das Leasinggut nach Ende des Vertrages hat: Real, in der Bilanz und kalkuliert.
- Buchtechnischer Restwert: Das ist der Betrag, der als Restbuchwert in der Bilanz aufgeführt wird – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
- Kalkulierter Restwert: Der kalkulierte Restwert wird zu Beginn des Vertragsverhältnisses berechnet. Es ist eine Prognose, welchen Wert das Leasingobjekt ausgehend von Nutzung und Markt noch haben könnte.
- Marktwert: Der tatsächliche Wert, den das Objekt nach Vertragsende noch hat bzw. am Markt erzielen kann.
Leasing: die rechtlichen Grundlagen
Die Rechtsbasis beim gewerblichen Leasing ist recht breit aufgestellt, insbesondere aufgrund der wirtschafts- und steuerrechtlichen Besonderheiten. Im Kern, dem Geschäft zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber, indes gilt die Vertragsfreiheit.
Die Konditionen können frei verhandelt werden. Die Rahmenbedingungen hierfür sind unter anderem in den Paragrafen 499 Absatz 2 und 500 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Sie regeln das Leasingrecht als Vertragstyp (14).
Den Leasingvertrag kündigen
Wichtig ist in dem Zusammenhang unter anderem die Frage, ob und wann ein Leasingvertrag gekündigt werden kann. Das hängt schlicht und einfach von den Vereinbarungen und der Leasingform ab.
Handelt es sich um Operating Leasing ist der Vertrag jederzeit unter Einhalt einer Frist kündbar. Anders beim Finanzierungsleasing, das über einen längeren Zeitraum vereinbart wird. Hier besteht keine Möglichkeit, das Geschäftsverhältnis während der Grundmietzeit zu kündigen.
Wenn man dennoch kündigen möchte, ist dieser Schritt mit Kosten verbunden. Denn die Kalkulation des Leasinggebers beruht darauf, die eigenen Ausgaben und den Gewinn über die gewählte Laufzeit komplett oder mit einem geringen Restwert zu decken.
Kündigt der Leasingnehmer vorzeitig, würde der Leasinggeber auf seinen Kosten sitzenbleiben. Daher ist der Leasingnehmer verpflichtet, bei einer Kündigung die noch ausstehenden Raten komplett zu zahlen.
Handels- und steuerrechtliche Aspekte
Deutlich komplizierter gestalten sich die handels- und steuerrechtlichen Aspekte beim gewerblichen Leasing. Darunter fällt auch das Thema Bilanzierung.
Bilanzneutralität
Ein Begriff, der beim Leasing für Unternehmen immer wieder auftaucht, ist die Bilanzneutralität. Das bedeutet, dass die Leasingobjekte und die damit einhergehenden Verbindlichkeiten nicht in der Bilanz des Leasingnehmers aufgenommen werden, sondern beim Leasinggeber aktiviert werden. Dadurch wird aufseiten des Leasingnehmers die Bilanzneutralität erreicht (15).
Was nach einer klaren Regelung klingt, ist in der Realität nicht ganz so einfach. Es kommt darauf an, wem das Leasinggut zugerechnet wird und wie der Vertrag gestaltet ist. Denn laut Handelsgesetzbuch müssen Vermögensgegenstände, in dem Fall das Leasinggut, stets in die Bilanz des Eigentümers aufgenommen werden.
Beim Leasing trifft das in aller Regel auf den Leasinggeber zu. Geregelt wird dies unter anderem durch die Leasing-Erlasse des Bundesministeriums der Finanzen.
Demnach erfolgt die Bilanzierung bei einer Grundmietzeit, die zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegt, beim Leasing-Geber. Der Leasingnehmer kann bei diesem Modell die Leasingraten steuerlich geltend machen.
Besteht eine Kaufoption und ist der Kaufpreis niedriger als der Restwert des Leasinggutes (16) oder handelt es sich um Spezialleasing, ist der Leasingnehmer zur Bilanzierung des Objekts verpflichtet.
Gleiches gilt, wenn sich die Grundmietzeit unter 40 oder über 90 Prozent der normalen Nutzungsdauer bewegt. Steuerlich absetzbar ist dann der Zins- und Kostenanteil der Leasingraten.
Generell kommt es auf jedes Detail an, von daher kann an dieser Stelle nicht jeder Aspekt der bilanzrechtlichen Handhabung beleuchtet werden.
Abschreibungen
Ob die Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, ist also davon abhängig, in wessen Bilanz das Leasinggut auftaucht.
Wird das Leasinggut vom Leasinggeber bilanziert, kann der Leasingnehmer seine Ausgaben (die Leasingraten und gegebenenfalls die Sonderzahlung) als Betriebsausgaben ansetzen und damit den zu versteuernden Gewinn mindern.
Dabei ist es unerheblich, ob der Leasingnehmer bilanziert oder den Gewinn mittels einer Einnahme-Überschussrechnung ermittelt (17).
Vorteile, Nachteile und Risiken beim Leasing
Unternehmen, die über Leasing nachdenken, sollten beide Seiten der Medaille betrachten. Denn es gibt neben den Vorteilen auch Risiken, die bedacht werden müssen.
Vorteile
Als wichtigster Vorteil des gewerblichen Leasings gilt der Umstand, dass die Liquidität geschont wird. Damit eng verbunden sind die steuerlichen Vorzüge, Stichwort Abschreibung, und die Bilanzneutralität (abhängig vom Vertragsmodell).
Hinzu kommt als finanzieller Aspekt die Planungssicherheit. Die Raten lassen sich meist problemlos in die eigene Kalkulation einbinden. Zugute kommt Unternehmen dabei die flexible Vertragsgestaltung.
Nicht minder wichtig ist, dass per Leasing die neuesten Maschinen oder Anlagen vorgehalten werden können. Man ist auf dem aktuellsten Stand, ohne sich finanziell verausgaben zu müssen. Je nach Vertrag lassen sich Zusatzleistungen buchen. Damit sind dann zum Beispiel die regelmäßige Wartung oder spezielle Versicherungen bereits in der zu zahlenden Rate inkludiert (18).
Nachteile
Die Schattenseite: Man ist in der Regel an den Vertrag und damit an das Leasinggut gebunden – und das über die gesamte Laufzeit. Sollten in der Zwischenzeit neue, bessere und vielleicht auch günstigere Maschinen auf den Markt kommen, kann nicht flexibel reagiert werden.
Hierbei spielt auch eine Rolle, dass der Leasingnehmer nicht Eigentümer des Objektes ist, sonder es nur nutzen darf.
Problematisch sind außerdem die Kosten. Zum einen sind die Raten oft höher als bei anderen Finanzierungen. Zum anderen sind, wenn nicht anders geregelt, die Kosten für die Wartung, Reparaturen und Versicherungen zu beachten.
Kann man den finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, droht die Kündigung samt möglicher Nachforderungen (19).
Risiken
Lässt man das Risiko, aufgrund Zahlungsverzugs gekündigt zu werden, außen vor, bleiben weitere Risiken. Gerade für junge Unternehmen, die nur schwer einschätzen können, wie sich das Geschäft entwickelt, kann sich ein Leasingvertrag schnell als finanzielle Belastung herausstellen. Das gilt selbstverständlich auch für Unternehmen, die bereits seit Jahren am Markt sind.
Speziell beim Kfz-Leasing ergibt sich zudem das Restwertrisiko. Alle übrigen Faktoren wie Abschreibungswert und Kosten lassen sich kalkulieren. Der Restwert hingegen bleibt stets mit einem Fragezeichen versehen und kann zu einer enormen Mehrbelastung führen.
Leasing in Zahlen
Den Löwenanteil am Leasinggeschäft haben Pkw und Nutzfahrzeuge. Sie kommen auf insgesamt 74 Prozent, gefolgt von Produktionsmaschinen mit elf Prozent.
Objektgruppe | Anteil in Prozent |
---|---|
Pkw und Nutzfahrzeuge | 74 |
Luft-, Schienen- und Wasserfahrzeuge | 1 |
Produktionsmaschinen | 11 |
Büromaschinen und IT | 7 |
Nachrichten, Signaltechnik, sonst. Ausrüstung | 5 |
Produktionsgebäude, Lagerhallen, Produktionsanlagen | 1 |
Handelsobjekte, Geschäfts- und Bürogebäude | 1 |
Quelle: BDL
Wie stark Leasing nachgefragt wird, belegen die Zahlen des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen – getrennt nach Immobilien und Mobilien, ermittelt vom ifo Institut.
Während Leasing bei Immobilien immer weniger nachgefragt wird, verzeichnet das Mobiliengeschäft starke Zuwachsraten.
Insgesamt stieg das Leasinggeschäft nach den Zahlen des BDL im Jahr 2023 um rekordhohe 26,24 Prozent.
Fazit
Leasing hat sich im Finanzierungsreigen einen festen Platz erobert. Unternehmen nutzen diese Option, um die eigenen Finanzen zu schonen. Kurzum: Sie bleiben liquide. Dabei profitieren gewerbliche Leasingnehmer von der breiten Palette an Möglichkeiten, die ihnen bei der Vertragsgestaltung geboten werden.
Doch gerade hier lauern die meisten Tücken im Hinblick auf die steuerrechtliche Einschätzung des Geschäfts. Und auch sonst ist Leasing nicht ohne Risiken. Umso wichtiger ist es, die passenden Konditionen für das eigene Geschäftsmodell zu finden.
Rechner und Interessantes zum Thema
Quellen:
- Welt der BWL: Leasing
- Förderland.de: Unterschied Leasing-Miete-Kredit
- Finanzmeile: Was ist der Unterschied zwischen Darlehen und Leasing
- Juraforum: Lexikon – Leasing
- Böing: Unterschiedliche Formen des Leasings
- Handelskammer Hamburg: Steuerliche und bilanzielle Behandlung von Leasing
- Rechnungswesen Portal: Leasing: Definition & Bilanzierung nach HGB, IFRS und US-GAAP
- Leasetrendde: Progressive Leasing-Zahlung
- Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen: Lexikon – Sale-and-lease-back Leasing
- Förderland.de: Sale-and-lease-back – Rückmietkauf
- Steuertipps.de: Spezialleasing
- Vertrieb-Strategie.de: Vertrieb Leasing
- Förderland.de – Die zehn wichtigsten Begriffe zum Leasing
- IWW Institut: Was Sie bei der fristlosen Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrags beachten müssen
- Leasingo: Lexikon – Bilanzneutralität
- Competenz Site: In welchen Fällen kann der Leasingnehmer abschreiben?
- Leasing.de: Leasing ist steuerlich vorteilhaft
- Leasingo: Welche Vorteile bietet Leasing?
- Förderland.de: Leasing – Vor-/Nachteile