Kreditvertrag
Für die Finanzierung des neuen Eigenheimes ist es oft nötig, verschiedene Kredit- oder Darlehensverträge abzuschließen. Denn kaum jemand kann heute noch das Eigenheim in bar bezahlen. Um nun aber auch einen rechtssicheren Vertrag abschließen zu können, benötigen Sie einige Grundkenntnisse über einen Kredit- oder Darlehensvertrag.
Was wird in einem Kreditvertrag geregelt?
Zuerst einmal wird in einem solchen Vertrag geregelt, dass der Darlehensgeber verpflichtet ist, dem Darlehensnehmer eine bestimmte Geldsumme oder auch einen Gegenstand gegen Entgelt zu überlassen.
Der Darlehensnehmer verpflichtet sich wiederum dazu, die Geldsumme in mehreren oder einem einzigen Betrag zurückzuzahlen, bzw. die „geliehene“ Sache oder aber eine gleichwertige an den Darlehensgeber zurückzugeben. Zusätzlich dazu muss das vereinbarte Entgelt an den Darlehensgeber gezahlt werden.
Da es oftmals Streitigkeiten in einigen dieser Punkte gibt, sollte der Vertrag für einen Privatkredit und für jeden anderen Kredit immer schriftlich geschlossen werden. So lassen sich Falschangaben u. ä. Besser prüfen, kommt es zu einem Rechtsstreit.
Darlehenssumme, Verzinsung, Laufzeit, Kündigungsfrist
Im Vertrag selbst müssen dabei der Darlehensbetrag genannt sein und in welcher Form dieser zurückgezahlt wird, beispielsweise in monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Raten. Weiterhin muss dabei aufgeführt sein, welche Verzinsung zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
Diese setzt sich z. B. aus dem Nominalzins und den anfallenden Gebühren und Kosten zusammen. So entsteht der Effektivzins, der meist von Bedeutung für den korrekten Vergleich der unterschiedlichen Privatkredite ist.
Außerdem muss die Laufzeit der Rückzahlungsvereinbarung bzw. der Zinsbindung angegeben sein. Auch die Kündigungsfristen dürfen nicht vergessen werden. Als wichtigste Information dient die Angabe der Vertragsparteien mit vollständigem Namen und Anschrift. Einen Überblick über aktuelle Kreditzinsen gibt übrigens unser Vergleich:
Surftipp: Zum Vergleich der Privatkredite
Sicherheiten
Die meisten Darlehen verlangen Sicherheiten, die zum Einsatz kommen, wenn der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Diese können das Auto, das Haus oder eine Lebensversicherung u. v. m. sein.
In einigen Fällen reicht dies den Banken noch nicht aus, so dass auch eine Bürgschaft verlangt wird. Dabei verbürgt sich ein anderer Mensch für den Darlehensnehmer. Sobald dieser seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, kann die Bank die ihr zustehende Summe vom Bürgen einfordern.
Doch nicht alle Bürgschaften sind automatisch auch rechtsgültig. So gelten lt. neuester Rechtsprechung die von einem Lebenspartner unterzeichneten Bürgschaften, die diesen im Falle der Vollstreckung vollständig überfordern würden, oft als nichtig.
Denn der Bürge hat in diesem Fall oft nur aus reiner Verbundenheit zum Darlehensnehmer unterschrieben. Ist die Bürgschaft allerdings gültig, kann die Bank auf das gesamte Privatvermögen des Bürgen zugreifen. Dabei ist es diesem sogar zuzumuten, sein selbst genutztes Wohneigentum veräußern zu müssen, um das Darlehens zu bedienen.
Nur handschriftlich unterschrieben gültig
Eine weitere wichtige Regelung im Hinblick auf den Kreditvertrag ist dessen Formvorschrift. So darf dieser nie elektronisch geschlossen werden, sonder muss per Hand unterzeichnet werden. Auch die Zinsen dürfen nicht an Wucher grenzen, da der Vertrag sonst schnell als sittenwidrig und somit nichtig gilt.