Welche Kreditarten gibt es?
Jeder Verbraucher kennt Kredite, aber was ist der Unterschied zwischen einem Dispo und einem Rahmenkredit? Warum gilt ein Aval als Kredit, auch wenn kein Geld fließt? Wer darf Kredite vergeben? Diese Fragen wollen wir in diesem Beitrag beantworten und Struktur in das Kreditgeschäft bringen. Doch zuerst einmal beantworten wir die Frage: Was ist ein Kredit überhaupt?
- Ein Kredit ist die Leihe von Geld, meist gegen einen Zins.
- Die verschiedenen Kreditarten unterscheiden sich insbesondere nach Verwendungszweck, Kreditgeber, Bereitstellungsart und Besicherung.
- Am verbreitetsten ist der Ratenkredit, auch Privatkredit oder Konsumkredit genannt.
- Unabhängig von der Kreditart sind für die Kreditaufnahme in Deutschland bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wie Volljährigkeit, Wohnsitz in Deutschland, bestehende Bankverbindung und positive Schufa-Abfrage.
Was ist ein Kredit?
Als Kredit bezeichnet man die Überlassung von Geld durch den Darlehensgeber an den Darlehensnehmer. Durch den Kreditvertrag ist der Darlehensgeber sogar zur Auszahlung des Kredites verpflichtet (1).
Üblicherweise zahlt der Kreditnehmer dem Kreditgeber für die Dauer der Geldleihe einen Zins. Je nach Kreditart ist der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben (gebundener Sollzins), kann aber auch schwanken (variabler Zins).
Der Kreditnehmer verpflichtet sich entsprechend des Kreditvertrages, das Darlehen annuitätisch zu tilgen, sprich jeden Monat einen gewissen Tilgungsanteil zuzüglich Zinsen zu erbringen oder den Kredit am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückzuzahlen (endfälliges Darlehen). Während der Laufzeit entrichtet er bei einem endfälligen Darlehen an den Geldgeber nur die Zinsen.
Der Kreditvertrag regelt auch, ob Sicherheiten gestellt werden und wenn ja, was als Sicherheit abgetreten wird.
Welche Kreditarten gibt es?
Kreditarten lassen sich unterscheiden nach Verwendungszweck, Kreditgeber, Art der Bereitstellung und Besicherung:
Verwendungszweck
Kreditgeber
- Banken
- Vermittler
- Die öffentliche Hand
- Lieferantenkredite
- Kredite von Privat an Privat über so genannte P2P-Plattformen
Art der Bereitstellung
- In einer Summe ausgezahlt
- In Form einer Kreditlinie zum Abruf bereitstehend (Rahmenkredite)
Besicherung
- Besicherte Darlehen
- Unbesicherte Darlehen
Die wichtigsten Arten
Der Dispositionskredit
Im Volksmund als Dispo bekannt, erfreut sich diese Kreditvariante in breiten Kreisen der Bankkunden großer Beliebtheit. Beim Dispo oder Kontokorrentkredit gibt es keinen klassischen Kreditvertrag. Die Bank räumt dem Kunden eine Überziehungsmöglichkeit ein. Das heißt, der Kunde kann auch Verfügungen über sein Konto vornehmen, wenn kein Guthaben mehr vorhanden ist.
Die Höhe des Dispos orientiert sich an der Höhe der monatlichen Geldeingänge und der Bonität des Kunden. Eine Stellung von Sicherheiten erfolgt in der Regel nicht. Ergeben sich für die Bank Anhaltspunkte, dass sich die Bonität ihres Kunden verschlechtert, kann sie den Dispositionskredit mit einer „angemessenen Frist“, in der Regel vier Wochen, aufkündigen. Eine ungenehmigte Kontoüberziehung kann die Bank mit einer Frist von zehn Arbeitstagen fällig stellen, heißt, den Kunden zum Ausgleich auffordern.
Der Vorteil bei einem Dispositionskredit liegt in der unkomplizierten Umsetzung. Der Kunde zahlt die Zinsen nur auf den in Anspruch genommenen Betrag. Eine Darlehensrückführung ist nicht vereinbart. Als nachteilig gelten die überdurchschnittlich hohen Zinsen, die variabel gestaltet sind. Vor diesem Hintergrund sollten Verbraucher den Dispo nur zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen, nicht zur langfristigen Finanzierung nutzen.
Der Rahmenkredit
Der Rahmenkredit stellt ein Mittelding zwischen einem klassischen Ratenkredit und einem Dispositionskredit dar.
Der Kunde erhält auf einem Unterkonto eine Kreditlinie eingeräumt. Benötigt er Liquidität, kann er auf das Unterkonto zurückgreifen. Zinsen fallen nur auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag an.
Im Gegensatz zu einem Dispo sieht der Rahmenkredit jedoch eine monatliche Rückführung des in Anspruch genommenen Kredites vor. Dies kann entweder ein bestimmter Prozentsatz des Darlehens oder ein fester, im Kreditvertrag vereinbarter Betrag sein. Ein Rahmenkredit kann mit der Bestellung von Sicherheiten einhergehen. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Gehaltsabtretung. Eine feste Kreditlaufzeit ist nicht vorgesehen.
Der Zinssatz ist variabel und bewegt sich zwischen den Zinsen für einen Dispokredit und den Zinsen für einen klassischen Ratenkredit.
Gegenüber Dispositionskrediten sind Ratenkredite aufgrund ihrer deutlich niedrigeren Zinsen immer die bessere Wahl. Unser Rahmenkredit-Vergleich zeigt interessierten Lesern, wie günstig diese Alternative zum Dispokredit sein kann. Für den konkreten Fall lässt sich mit unserem Rahmenkredit-Vorteilsrechner ermitteln, wie viel Geld sich mit der Ablösung eines laufenden Dispokredites durch einen Rahmenkredit sparen lässt.
Der Ratenkredit
Der Ratenkredit oder auch das Verbraucherdarlehen gilt als klassisches Darlehen zur Konsumgüterfinanzierung. Er steht als Darlehen zur freien Verfügung, wird aber auch zweckgebunden, beispielsweise für eine Kfz-Finanzierung, ausgereicht.
Ein klassischer Ratenkredit zeichnet sich durch folgende Punkte aus:
- Fester Sollzinssatz über die gesamte Laufzeit
- Laufzeit zwischen 12 und 120 Monaten (je nach Darlehensgeber)
- Darlehensbetrag in der Regel ab 2.000 Euro oder 3.000 Euro
- Maximale Darlehenssumme zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro (je nach Geldgeber).
- Bei einem Bankkredit Besicherung durch die Gehaltsabtretung.
Ratenkredite werden heute nicht mehr nur direkt von Banken vergeben. Händlerfinanzierungen im Einzelhandel, wurden immer populärer. Natürlich steht in diesem Fall auch eine Bank als Geldgeber im Hintergrund. Als Ratenkredit gelten auch Kredite von Privat an Privat, bei denen mehrere private Investoren das Kreditprojekt einer Privatperson finanzieren.
Der Zinssatz bei einem Ratenkredit liegt deutlich unter dem eines Dispokredites, hängt aber in den meisten Fällen in der Höhe von der Bonität des Darlehensnehmers ab.
Für einen Ratenkredit ist die Schriftform zwingend. Gemäß Paragraf 355 BGB steht dem Darlehensnehmer ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu (2).
Privatkredit
Die Standardform des Ratenkredites ist der Privatkredit, der sich generell an Verbraucher richtet. Für besondere Verwendungszwecke und Zielgruppen gibt es Ratenkredite beispielsweise auch als Autokredit, Beamtenkredit oder Kredit für Selbstständige.
Minikredite
Minikredite stellen eine spezielle Variante von Krediten dar, die von FinTechs angeboten werden. Minikredite werden nur in einer Höhe von 500 Euro oder 600 Euro ausgegeben. Aufgrund der niedrigen Summe erfolgt die Rückzahlung nach vier Wochen in einer Tranche oder in zwei Teilbeträgen. Die Zinsen entsprechen denen eines Dispos, wirken aber aufgrund der kurzen Laufzeit in absoluten Zahlen als extrem günstig.
Kleinkredit
Minikredite sind nicht immer die beste Wahl, wenn es darum geht, kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken. Unser Minikredit-Vergleich zeigt, wie hoch die Zinsen derartiger Darlehen sein können. Aus Redaktionssicht ist ein Kleinkredit oftmals deutlich günstiger.
Realkredite
Realkredite, besser bekannt als Baufinanzierung oder Hypothekendarlehen, dienen der Finanzierung von Immobilien, Renovierungen und Sanierungen. Die Besicherung von Realkrediten erfolgt durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch zugunsten der finanzierenden Bank. Setzt sich die Finanzierung aus einem Darlehen einer Hypothekenbank und einem Darlehen einer Universalbank oder Sparkasse zusammen, muss die Hypothekenbank immer an der ersten Stelle der Gläubiger im Grundbuch stehen.
Die Höhe eines Realkredites bemisst sich nicht nur am finanziellen Bedarf des Käufers oder Sanierers, sondern auch am Beleihungswert der Immobilie und der Institutsgruppe, zu der der Geldgeber gehört. Folgende Stufen werden unterschieden:
Geldgeber | Maximale Kreditsumme in Prozent des Beleihungswertes |
---|---|
Versicherung | 40% bis 50% des Beleihungswertes |
Hypothekenbank | Bis zu 60% des Beleihungswertes |
Sparkasse / Universalbank |
Bis zu 80 % des Beleihungswertes |
Bausparkasse | Bis zu 80 % des Beleihungswertes |
Dabei ist es allerdings auch möglich, dass Sparkassen und Universalbanken bis zu 100 Prozent finanzieren. Dies ist allerdings die Ausnahme und setzt eine sehr gute Bonität des Darlehensnehmers voraus.
Realkredite laufen in der Regel über sehr viel mehr Jahre als ein Verbraucherdarlehen. Die Zinsen sind für die Dauer der gewählten Vertragslaufzeit in den meisten Fällen festgeschrieben. Am häufigsten kommen Zinsbindungsdauern von 5, 10, 15 und 20 Jahren zum Tragen. Besteht nach Ablauf der Zinsfestschreibung eine Restschuld, kann der Kreditnehmer das Darlehen bei der bisherigen Bank entweder prolongieren oder bei einer anderen Bank neu festschreiben.
Für die Rückführung des Realdarlehens bieten sich drei Wege an:
- Die Annuität: Der Darlehensnehmer zahlt eine über die Laufzeit gleichbleibende Rate. Diese setzt sich aus dem Zinsanteil und dem Tilgungsanteil zusammen. Im Laufe der Zeit nimmt die Höhe der Tilgung innerhalb der Rate zu, der Zinsanteil ab.
- Das endfällige Darlehen: In diesem Fall zahlt der Darlehensnehmer nur die Zinsen an die Bank. Parallel dazu spart er in einem Sparvertrag oder Fonds den Betrag an, den er zum Ende der Zinsbindung an die Bank zur Darlehensablösung entrichten muss.
- Das Abzahlungsdarlehen: Der Tilgungsanteil nimmt während der Laufzeit innerhalb der Rate kontinuierlich ab.
Aufgrund der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist die Bank verpflichtet, dem Kunden das „Europäische Standardisierte Merkblatt zur Baufinanzierung“ (ESIS-Blatt) auszuhändigen (3).
Baufinanzierung
Wer auf der Suche nach einer Baufinanzierung als am häufigsten gewählten Variante des Realkredites ist, der sollte – nach der Ermittlung seines Finanzierungsspielraumes – verschiedene Kombinationen aus Zinsbindung und Tilgung durchrechnen. Hierbei hilft unser Baufinanzierungsrechner, bei dem sich auf Wunsch auch Wunschrate und Beleihungsauslauf eingeben lassen.
Das Aval
Privatpersonen kommen in der Regel mit dem Aval im Rahmen einer Mietkaution in Kontakt. Bei einem Aval handelt es sich um die sogenannte Kreditleihe, auf Deutsch Bankbürgschaft. Die Bank zahlt keinen Geldbetrag aus, sondern garantiert dem Vermieter dafür, dass sie im Fall eines Mietrückstandes für die Kosten bis zur Höhe der geforderten Kaution aufkommt. Da bei Vertragsabschluss nicht bekannt ist, ob die Bank tatsächlich eine Auszahlung vornehmen muss oder nicht, werden Avale rechtlich als Eventualverbindlichkeit eingestuft.
Für die Bank bedeutet ein Aval, dass der Kunde faktisch eine Kreditzusage erhält. Daher gilt für ein Aval die gleiche Risikoprüfung wie bei einem Ratenkredit oder einer Baufinanzierung. Für den Kunden hat das Aval den Vorteil, dass seine Liquidität erhalten bleibt. Der Nachteil liegt in den Kosten. Diese betragen in der Regel drei Prozent Avalprovision im Jahr auf die Avalsumme. Dazu kommen noch einmalige Kosten für die Einrichtung.
Möchte der Avalnehmer zu einem späteren Zeitpunkt einen „echten“ Kredit aufnehmen, wird ihm das Aval auf seine Gesamtbonität angerechnet. Wäre ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro möglich, das Mietaval lautet jedoch über 10.000 Euro, kann er nur noch einen Kredit in Höhe von 90.000 Euro erhalten.
Bilanziell erfolgt die Ausweisung eines Avals auch nicht in der Gruppe der Aktiva direkt, sondern unter dem Strich als Anhang zur Bilanz.
Voraussetzungen
Das deutsche Recht besagt, dass Kredite nur an volljährige Personen ausgegeben werden dürfen. Dazu kommt in fast allen Fällen, dass ein Wohnsitz in Deutschland sowie eine Bankverbindung mit einem hiesigen Institut Voraussetzung sind. Eine Kreditvergabe ist bei harten negativen Schufa-Merkmalen grundsätzlich nicht möglich. Als harte Merkmale zählen zu Beispiel eine Insolvenz oder ein Haftbefehl.
Bei den Voraussetzungen für einen Kredit unterscheidet man zwischen der Kreditfähigkeit mit den bereits genannten Voraussetzungen und der Kreditwürdigkeit, also der Prüfung, ob die Bank einen Kredit an den Antragsteller vergeben kann.
Unterscheidungskriterien
Kredite können nach den unterschiedlichsten Gesichtspunkten untergliedert werden. Dabei gibt es durchaus Überschneidungen, kaum ein Kriterium stellt ein Alleinstellungsmerkmal für eine Darlehnsart dar.
Laufzeit
Die Darlehenslaufzeit kann ein Unterscheidungsmerkmal darstellen. Hier kommen folgende Eckdaten zum Zug:
- Kurzfristige Laufzeit bis zu einem Jahr
- Mittelfristige Laufzeit mit einer Dauer zwischen einem und vier Jahren
- Langfristige Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren
Kreditgeber
War es früher in erster Linie den Banken vorbehalten, Kredite zu vergeben, hat sich der Kreis der potenziellen Geldgeber erweitert:
- Banken
- Die öffentliche Hand
- Lieferantenkredite
- Kredite von Privat an Privat über so genannte P2P-Plattformen
Art der Bereitstellung
Bei der Bereitstellung muss zwischen der Geldleihe, der echten Auszahlung der Gelder, und der Kreditleihe, der Zusage einer optionalen Auszahlung unterschieden werden.
Besicherung
Bezüglich der Besicherung unterscheidet man bei Krediten zwischen
- Besicherten Darlehen
- Unbesicherten Darlehen
Bereitstellung
Ein Kredit kann entweder
- In einer Summe ausgezahlt werden oder
- In Form einer Kreditlinie zum Abruf bereitstehen.
Verwendungszweck
Der Verwendungszweck dient ebenfalls als Unterscheidungsmerkmal. Dabei gelten beispielsweise
- Der Realkredit für eine Baufinanzierung
- Kredite zur freien Verwendung
- Autokredite
Weiterführende Informationen
- Die Verpflichtung zur Kreditauszahlung – § 488 BGB
- Das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen – § 355 BGB
- Das steht im ESIS-Blatt.