Neue Regeln für Bonitätsauskünfte
Um den Datenschutz von Verbrauchern besser gewährleisten zu können, gibt es seit Anfang April 2010 neue Richtlinien für Bonitätsauskünfte. Auskunfteien wie die Schufa, Deltavista oder Bürgel werden dann verlangt, wenn man einen Kredit beantragen möchte, einen Geschäftspartner hat, der sich mit einer Auskunft absichern möchte oder wenn man den Vermieter wechselt. Die Bonität einer Person richtet sich nach seinem Scorewert.
Bonitätsauskünfte im Vergleich
Anbieter | monatliche Kosten | Kosten bei Einmalabruf | Für Verbraucher | Für Vermieter | Auch als APP | Zum Anbieter |
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bonify.de | 0,00 Euro | 0,00 Euro | ja | ja | ja | Weiter » |
meineSCHUFA.de (kompakt) | 3,95 Euro | 9,95 Euro | ja | ja | nein | Weiter » |
meineSCHUFA.de (plus) | 4,95 Euro | 9,95 Euro | ja | ja | nein | Weiter » |
meineSCHUFA.de (premium) | 6,95 Euro | 0,00 Euro (1x pro Jahr) | ja | ja | nein | Weiter » |
Der Scorewert und die Einsicht in die eigene Bonität
Unbezahlte Rechnungen, Zahlungsverzüge bei Krediten, aber selbst mehrere Kreditanfragen bei verschiedenen Banken, um die Angebote miteinander zu vergleichen, können den Scorewert einer Person negativ beeinflussen.
Der Austausch von Bonitätsauskünften verläuft hinter dem Rücken des Verbrauchers und ist für diesen kaum nachzuvollziehen. Selbstauskünfte, um sich einen Eindruck darüber zu verschaffen, wie Auskunfteien die eigene Bonität beurteilen, und vor allem wer sie zu welchem Zweck abfragt, waren bisher zwar möglich, kosteten aber.
Die neuen Datenschutz-Richtlinien gestehen dem Verbraucher das Recht zu, einmal im Jahr eine kostenlose schriftliche Auskunft zu verlangen, und zwar nachvollziehbar, welche Daten gespeichert sind, welche Bedeutung sie haben und wer sie zu welchem Zweck abgefragt hat.
Auskunfteien wie Deltavista empfehlen, den Auskunftswunsch sehr genau zu formulieren. Dafür stehen mittlerweile auch Musterformulare zur Verfügung. Generell ist aber bereits gesetzlich verankert, dass die oben genannten Informationen selbstverständlich erteilt werden müssen, und zwar so, dass der Verbraucher sie auch versteht.
Zusätzlich kann auch eine entsprechende Auskunft über die zurückliegenden 12 Monate verlangt werden. Jede weitere Auskunft innerhalb eines Jahres kostet jedoch auch weiterhin Gebühren, die sich in den meisten Fällen an den alten Preisen orientieren.
Besondere Schufa-Auskünfte im Geschäftsverkehr
Einen Unterschied jedoch gibt es bei Bonitätsauskünften für Kunden, wenn ihr Geschäftspartner oder Vermieter sich absichern will. Die Auskünfte werden speziell auf fälschungssicherem Papier gedruckt und kosten bei der Schufa 18,50 EUR. Sie enthalten nur positive Informationen. Auskünfte über das Girokonto oder das Vorhandensein einer Kreditkarte gehören nicht zum Inhalt.
Die Regeln für das Scoring-Verfahren selbst sind zumindest etwas fairer geworden. War es früher noch möglich, dass Versandhändler einen Kunden allein aufgrund seiner schlechten Wohnlage benachteiligten. Scoring-Verfahren nur auf Grundlage der Adresse sind nach dem neuen Gesetz nicht mehr erlaubt.
Wenn Firmen oder Versandhändler selbst Meldungen zu Kunden machen wollen, dann nur eingeschränkt. Hat der Kunde noch offene Rechnungen, ist die Meldung erst dann zulässig, wenn der Kunde mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist, er die Forderung nicht bestreitet, nach der ersten Mahnung mindestens vier Wochen verstrichen sind und der Schuldner über die bevorstehende Meldung informiert wurde. Wer hingegen Forderungen erhält, die seines Erachtens nicht rechtmäßig sind, sollte deswegen unverzüglich Widerspruch einlegen.