BAföG durch Kredit ablösen
Die Zahl der Studierenden in Deutschland ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. So waren es zuletzt mit fast 2,9 Millionen Studierenden so viele wie nie zuvor. Doch wie finanzieren diese jungen Menschen ihr Studium? Wie viele von ihnen beziehen BAföG? Wer hat überhaupt Anspruch darauf und wie viel bekommen die Studierenden, die BAföG beziehen, im Schnitt? Wie funktioniert die Rückzahlung? Und kann man eventuell durch Aufnahme eines Kredites sparen? All diese Fragen sollen im folgenden Ratgeber diskutiert und beantwortet werden.
BAföG-Ablösung durch Kredit spart bis zu 21 Prozent
Das wichtigste Fazit unserer Studie vorab: Die Rückzahlung des BAföG durch einen Bankkredit spart bis zu 21 Prozent der Kosten – bei niedrigeren Zinsen für den Kredit sogar noch mehr! Die Ersparnis ist abhängig von der rückzuzahlenden Betrag, der Laufzeit des Bankkredits und dessen Zinsen. Unsere Redaktion hat das mögliche Einsparpotenzial durchgerechnet und die Ergebnisse weiter unten auf dieser Seite veröffentlicht:
Übersicht über mögliche Ersparnis einer BAföG-Ablösung »Zinsloses Staatsdarlehen oder Privatkredit? Was ist für Studenten die günstigere Rückzahlungsmethode? Und bei welcher Bank ist ein Darlehen zurzeit am günstigsten? Um schnell den günstigsten Anbieter für einen Privatkredit zu finden, bieten wir unseren Kreditrechner an.
Privatkredit
Finanzierung des Studiums
Folgende Grafik zu einer Umfrage unter Studenten zeigt, dass die meisten Studierenden ihr Studium durch Eltern und/oder einen Nebenjob finanzieren. So gaben 86 Prozent der Befragten an, dass ihre Eltern die finanziellen Mittel für das Studium stiften. 61 Prozent der Befragten finanzieren ihre Studienzeit ausschließlich oder zusätzlich über einen Nebenjob. Lediglich 12 Prozent der Studierenden beziehen BAföG. Auch Studienkredite spielen bei einigen Studenten eine tragende Rolle, wenn auch nur selten.
Wer auf die erstgenannten Finanzierungsmöglichkeiten nicht oder nur in unzureichendem Maße zurückgreifen kann, für den bilden Studienkredite mitunter die einzige Chance, um ein Studium finanziell bewältigen zu können.
Anzahl der Studenten und BAföG-Beziehenden
Wie die beiden folgenden Diagramme zeigen, ist die Anzahl der BAföG beziehenden Studierenden trotz der steigenden Studentenanzahl rückläufig. So ist von 2012 auf 2018 ein Rückgang von 153.367 BAföG-Beziehern zu verzeichnen, das macht knaopp 23 Prozent aus. Im Jahr 2018 lag die Zahl der BAföG-Studierenden bei knapp 518.000 Studenten in Deutschland.
Warum steigt die Anzahl der Studenten, wobei gleichzeitig die BAföG-Beziehenden weniger werden? Hierfür sind verschiedene Ursachen möglich. Zum einen könnte es an einer verbesserten Einkommenssituation der Eltern liegen, weswegen die Sprösslinge keine zusätzliche oder ausschließliche staatliche Förderung mehr erhalten. Diese Behauptung ist aber leider nicht ausreichend und kann hier so nicht bestätigt werden. Auch erschwerte Voraussetzungen für den BAföG Bezug können hier nicht als Begründung dienen.
Eine erste Ursache für den Rückgang von „BAföG-Studenten“ lässt sich möglicherweise bei der Form des dualen Studiums finden. Hier werden die Studierenden von ihren jeweiligen Praxispartnern vergütet und müssen oder können somit kein BAföG beziehen. Die Zahlen belegen einen recht konstanten Anstieg von Dualstudierenden in den letzen Jahren. Vor allem vom Jahr 2013 in das Jahr 2014 ist eine extrem starke Steigerung auffällig. So wuchs die Anzahl der Dualstudenten von 2013 mit 64.358 im Jahr 2014 auf 94.723, das ist ein Anstieg von 47 Prozent.
Die Datenreihe reicht nur bis ins Jahr 2016, aktuellere Daten hat das Bundesinstitut für Berufsbildung zum Stand Februar 2020 nicht veröffentlicht.
BAföG Bedarfssätze
Nachfolgend zeigen wir die Bedarfstabelle nach §§ 12-13a BAföG für Studierende an einer Hochschule, Akademie oder Höheren Fachschule. Die Werte gelten seit 01.10.2019. Es ist zu beachten, dass für Besucher andere Bildungseinrichtungen andere Bedarfstabellen gelten.
Bedarfsbeträge für | Wenn du bei den Eltern wohnst | Wenn du nicht bei den Eltern wohnst |
---|---|---|
Grundbedarf | 419€ (bis SS 19: 399€) | 419€ (bis SS 19: 399€) |
Wohnpauschale | 55€ (bis SS 19: 52€) | 325€ (bis SS 19: 250€) |
KV-Zuschlag | 84€ (bis SS 19: 71€) | 84€ (bis SS 19: 71€) |
PV-Zuschlag | 25€ (bis SS 19: 15€) | 25€ (bis SS 19: 15€) |
Höchstbetrag |
573€ (bis SS 19: 537€) Bist du nicht selbst beitragspflichtig versichert, verringert sich der Höchstbetrag für dich um den KV- und PV-Zuschlag. |
861€ (bis SS 19: 735€) Bist du nicht selbst beitragspflichtig versichert, verringert sich der Höchstbetrag für dich um den KV- und PV-Zuschlag. |
KV = Krankenversicherung, PV = Pflegeversicherung, SS = Sommersemester; Quelle: bafoeg-aktuell.de, Stand 02.2019 |
Wer hat Anspruch auf BAföG?
Folgende Voraussetzungen müssen für einen Anspruch auf BAföG gewährleistet sein:
Staatsangehörigkeit
Voraussetzung für den Anspruch auf eine Ausbildungsförderung ist grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Jedoch können auch viele Ausländer BAföG-berechtigt sein. Dies ist beispielweise der Fall, wenn sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben sprich Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht oder einer Niederlassungserlaubnis. Ansprechpartner in diesem Fall ist das zuständige Amt für Ausbildungsförderung (bei Studierenden also das jeweilige Studentenwerk der Hochschule)
Eignung
Des Weiteren hat jemand nur Anspruch auf BAföG wenn er die erforderlichen Leistungen erbringt. Es muss erwartet werden können, dass die Person das angestrebte Leistungsziel auch tatsächlich erreicht. Diese Erwartung ist in der Regel damit erfüllt, dass der Student die Ausbildungsstätte besucht, bei einigen Fachschulen sind auch entsprechende Leistungsnachweise vorzulegen oder Zwischenprüfungen zu absolvieren.
Alter
Die Ausbildungsförderung ist für einen Bachelor vor Vollendung des 30. Lebensjahres zu beantragen bzw. bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35. Lebensjahres.
Der Anspruch auf BAföG entfällt wenn bereits ein Abschluss eines Diplom-, Staatsexamens-, Magister oder Masterstudienganges vorliegt. Ein Masterstudiengang ist nur förderungsfähig, wenn er auf einem Bachelorstudiengang fachlich aufbaut.
Selbst bei einem Wechsel der Fachrichtung kann das neue Studium innerhalb der Regelstudienzeit gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein wichtiger Grund zum Beispiel ein ernsthafter Neigungswandel, welcher spätestens bis zum vierten Fachsemester erfolgt. Bis zu Beginn des dritten Fachsemesters wird immer vermutet, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann also ein Wechsel der Fachrichtung im Studium recht problemlos abgehandelt werden.
Sollte beim Fachwechsel die Dreisemester-Grenze überschritten werden, werden alle Semester angerechnet ! Ausnahme können hier Krankheit und Behinderung sein.
Neue Regelungen beim BAföG ab August 2016
- Übergang von Bachelorstudiengang zu Masterstudiengang ohne eine BAföG– Unterbrechung ist nun leichter möglich
- Falls BAföG-Anträge nicht schnell genug bearbeitet werden, muss das BAföG-Amt nach spätestens 10 Wochen monatlich einen Vorschuss gewährleisten, dieser Vorschuss liegt bei 80 Prozent des zu erwartenden Förderbetrages
- Leistungsnachweise sind grundsätzlich nur noch nach dem vierten Fachsemester zu erbringen
- Höhere Vermögensfreibeträge und Freibeträge auf Einkommen
Ab 01.08.2016 Vermögensfreibetrag für den Studenten selbst von 7500 Euro (vorher 5200 Euro), für Ehegatten/Lebenspartner 2100 Euro (vorher 1800 Euro), für jedes Kind des Auszubildenden 2100 Euro (vorher 1800 Euro)
Höhere Verdienstmöglichkeiten für den Auszubildenden selbst (450 Euro/Monat ohne Abzüge beim BAföG)
Rückzahlung der Darlehensschuld
- Obergrenze für Rückzahlung
10.000 Euro Rückzahlungsbegrenzung für alle, die nach dem 28.02.2001 ihr Studium begonnen haben (egal ob Master oder Bachelor Studiengang) - Später Rückzahlungsbeginn
Rückzahlung erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer - Lange Rückzahlungsfrist
Zeitraum von bis zu 20 Jahren - Abhängigkeit vom Einkommen
Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung für alle, die ein zu geringes Einkommen haben
Freibetrag | Für Darlehensnehmer | Den Ehegatten | Jedes Kind |
---|---|---|---|
Seit 01.10.2010 | 1.070 Euro | 535 Euro | 485 Euro |
Ab 01.08.2016 | 1.145 Euro | 570 Euro | 520 Euro |
Die Tabelle zeigt die Einkommensgrenzen für eine mögliche Rückzahlungsbefreiung. Bei den Freibeträgen handelt es sich um das jeweils bereinigte monatliche Nettoeinkommen, sprich dem Betrag der nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen von den Einkünften übrig bleibt. (Kindergeld wird nicht als Einkommen gezählt)
Eine Freistellung von der Rückzahlung erfolgt auf Antrag. Dieser kann sowohl online auf der Homepage des Bundesverwaltungsamtes, als auch per Post mit Hilfe einer PDF-Datei eingereicht werden. Sollte eine Freistellung bewilligt werden, so gilt diese generell für ein Jahr und rückwirkend für bis zu vier Monaten. Sollten sich die Einkommensverhältnisse in der Zwischenzeit ändern, so muss das Bundesverwaltungsamt umgehend informiert werden.
Eine Freistellung bedeutet nicht, dass die Schulden erlassen werden, sondern lediglich, dass man vorübergehend von den Ratenzahlungen entbunden ist.
Wenn der BAföG Antrag erfolgreich gestellt wurde und Studenten-BAföG bezogen wurde, dann muss man das erhaltene BAföG grundsätzlich auch wieder zurückzahlen. Dies ist der Fall, wenn man eine der folgenden Bildungsstätten besucht hat: Hochschule, höhere Fachschule oder Akademie.
Hier gilt generell, dass sich das BAföG zur einen Hälfte als Darlehen und zur anderen Hälfte als Zuschuss aufschlüsselt. Das heißt, dass man nur 50 Prozent zurückzahlen muss. Der Bescheid über die Rückzahlungssumme kommt etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderung vom Bundesverwaltungsamt. In diesem ist die Rückzahlungssumme des Darlehens verbindlich festgelegt. Die Rückzahlung beginnt etwa ein halbes Jahr später, nach Erhalt des Bescheides.
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Wie viel BAföG muss man zurückzahlen?
Der BAföG-Bescheid kommt viereinhalb Jahren nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Die gesetzliche Rückzahlungsverpflichtung beginnt jedoch erst fünf Jahre danach. Bis zum Beginn der gesetzlichen Rückzahlungspflicht kann der prozentuale Nachlass gemäß Tabelle geltend gemacht werden.
Wurde bereits mit der Rückzahlung in Form von Raten begonnen, ist jedoch auch eine verspätete Sondertilgung möglich. Diese Sondertilgung erfolgt auf Antrag und ist für Sie kostenfrei. Jeder Antrag wird individuell bearbeitet und ist eine Einzelfallentscheidung. Jedoch besteht auch hier die Möglichkeit, durch die Ablösung einer Teilsumme auf einen Schlag, noch einen Nachlass zu erhalten.
Die BAföG Rückzahlung soll hier anhand von einigen Beispielrechnungen verdeutlicht werden:
Beispiel 1 | Beispiel 2 | |
---|---|---|
Erhaltenes Geld vom Staat | 16.200 € | 44.100 € |
Darlehensanteil | 8.100 € | 22.050 € |
Nachlass in Prozent | 25,5 % | 47,0 % |
Nachlass in Euro | 2.065 € | 11.660 € |
Fälliger Rückzahlungsbetrag | 6.035 € | 10.000 € |
1. Beispielrechnung
Student A studiert drei Jahre (normaler Bachelorabschluss), wohnt bei seinen Eltern und bezieht jeden Monat einen BAföG-Satz von 450,00 Euro.
Insgesamt erhält der Student 16.200 Euro vom Staat. Davon sind lediglich 8.100 Euro Darlehen. Diese Darlehenssumme steht verbindlich in dem BAföG-Bescheid, den der Student erhält. Diese 8.100 Euro hat der Student zurück zu zahlen.
Dabei hat er zwei Möglichkeiten:
Erste Möglichkeit: Er tilgt das Darlehen in Höhe von 8.100 Euro in Raten von 105 Euro monatlich, sprich 315 Euro quartalsweise. Bei monatlicher Zahlung würden somit 78 Raten anfallen bei einer Rückzahlungsdauer von sechs Jahren und sechs Monaten. Laut § 18 Abs. 3 und 4 BAföG sind die Raten vierteljährig in Höhe von 315 Euro fällig.
Zweite Möglichkeit: Er tilgt das Darlehen auf einen Schlag und profitiert somit von einem Rabatt (siehe Nachlass Tabelle unten). Laut Nachlass-Tabelle liegt der Rabatt bei einer Darlehenssumme von 8.100 Euro bei 25,5 Prozent. Das ergibt einen neuen Rückzahlungsbetrag von 6.035 Euro. Der Student könnte mit dieser Zahlungsweise also 2.065 Euro einsparen.
2. Beispielrechnung
Student B studiert fünf Jahre (normaler Masterabschluss), wohnt nicht mehr bei seinen Eltern und bezieht jeden Monat den BAföG-Höchstsatz von aktuell 735,00 Euro.
Insgesamt erhält der Student 44.100 Euro vom Staat. Davon sind lediglich 22.050 Euro Darlehen. Da jedoch die maximale BAföG-Rückzahlungsobergrenze bei 10.000 Euro liegt, stehen auch lediglich diese 10.000 Euro in dem BAföG-Bescheid.
Somit hat der Student wieder zwei Möglichkeiten:
Erste Möglichkeit: Er tilgt das Darlehen in Höhe von 10.000 Euro in Raten von 105 Euro monatlich, sprich 315 Euro quartalsweise. Bei monatlicher Zahlung würden somit 96 Raten anfallen bei einer Rückzahlungsdauer von acht Jahren.
Zweite Möglichkeit: Er tilgt das Darlehen auf einen Schlag (siehe Nachlass Tabelle unten). Laut Nachlass-Tabelle liegt der Rabatt bei einer tatsächlichen Darlehenssumme von 22.050 Euro bei 47 Prozent. Das ergibt einen neuen Rückzahlungsbetrag von 11.660 Euro. Da aber die Rückzahlung der Darlehensschuld stets auf 10.000 Euro begrenzt ist, hat er auch lediglich diese 10.000 Euro zurückzuzahlen.
Vorausgesetzt wird bei den zweiten Möglichkeiten der Beispiele (Tilgung auf einen Schlag) natürlich immer die Zahlungsbereitschaft des Studenten. Also sprich, kann er die Summe überhaupt auf einen Schlag zurückzahlen. Hierbei stellt sich nun die Frage, ob die Aufnahme eines Studienkredites zu diesem Zweck lohnenswert erscheint.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Prozentwerte und die Nachlasswerte an, wenn das BAföG „auf einen Schlag“ getilgt wird. Die Maximalgrenze von 10.000 Euro existiert seit dem 01. März 2001. Sollte der fällige Betrag trotz vollständiger Tilgung mit Nachlass die 10.000 Euro übersteigen, kommt es zur Deckelung und das Gesetz mit der 10.000 Euro Obergrenze greift § 17 Abs.2 Satz 1 BAföG.
So funktioniert die Kreditaufnahme
Wie viel Geld lässt sich durch vorzeitige BAföG-Rückzahlung sparen?
Im Folgenden haben wir drei Tabellen mit den Nachlässen der BAföG-Rückzahlung und einer möglichen Kreditaufnahme aufgestellt. Die drei Tabellen haben unterschiedliche Laufzeiten, jedoch immer die gleiche Verzinsung. Aus der prozentualen Ersparnis am Ende der Tabelle können Sie entnehmen, ob und inwieweit die Aufnahme eines Studienkredites bei entsprechendem BAföG Darlehen für Sie lohnenswert ist.
- BAföG Darlehen = Betrag des BAföG-Darlehens (50 Prozent des erhaltenen BAföG)
- Nachlass in % = Prozentsatz für Tilgung des Darlehens auf einen Schlag
- Nachlass in Euro =Rabatt auf das BAföG-Darlehen bei Zahlung auf einen Schlag
- Restschuld/ Kredit = Fälliger Betrag nach Abzug des Nachlasses und somit gleichzeitig der aufzunehmende Kreditbetrag
- Zinsen Kredit = Zinskosten bei Aufnahme des Darlehens
- Monatl. Kreditrate = Rate die monatlich beim Kreditgeber abzuzahlen ist
- Ersparnis in Euro = Ersparnis, wenn ein Kredit aufgenommen wird, um das BAföG-Darlehen auf einen Schlag zu tilgen
- Ersparnis in % = prozentuale Ersparnis vom BAföG-Darlehen
Tabelle 1
Konditionen: effektiver Jahreszins: 4,14 %, nominaler Jahreszins: 4,06 %, Laufzeit: 36 Monate
BAföG Darlehen | Nachlass in % | Nachlass in Euro | Restschuld/ Kredit | Zinsen Kredit | Monatl. Rate | Ersparnis in Euro | Ersparnis in % |
---|---|---|---|---|---|---|---|
500,00 € | 8,0 % | 40,00 € | 460,00 € | 29,24 € | 13,59 € | 10,76 € | 2,2 % |
1.000,00 € | 9,0 % | 90,00 € | 910,00 € | 58,04 € | 26,89 € | 31,96 € | 3,2 % |
1.500,00 € | 10,0 % | 150,00 € | 1.350,00 € | 86,40 € | 39,90 € | 63,60 € | 4,2 % |
2.000,00 € | 11,5 % | 230,00 € | 1.770,00 € | 113,16 € | 52,31 € | 116,84 € | 5,8 % |
2.500,00 € | 12,5 % | 312,50 € | 2.187,50 € | 140,26 € | 64,66 € | 172,24 € | 6,9 % |
3.000,00 € | 13,5 % | 405,00 € | 2.595,00 € | 165,84 € | 76,69 € | 239,16 € | 8,0 % |
3.500,00 € | 15,0 % | 525,00 € | 2.975,00 € | 190,12 € | 87,92 € | 334,88 € | 9,6 % |
Tabelle 2
Konditionen: effektiver Jahreszins: 4,14 %, nominaler Jahreszins: 4,06 %, Laufzeit: 60 Monate
BAföG Darlehen | Nachlass in % | Nachlass in Euro | Restschuld/ Kredit | Zinsen Kredit | Monatl. Rate | Ersparnis in Euro | Ersparnis in % |
---|---|---|---|---|---|---|---|
4.000,00 € | 16,0 % | 640,00 € | 3.360,00 € | 358,20 € | 61,97 € | 281,80 | 7,0 % |
4.500,00 € | 17,0 % | 765,00 € | 3.735,00 € | 398,13 € | 68,89 € | 366,87 | 8,2 % |
5.000,00 € | 18,5 % | 925,00 € | 4.075,00 € | 434,39 € | 75,16 € | 490,61 | 9,8 % |
5.500,00 € | 19,5 % | 1.072,50 € | 4.427,50 € | 472,55 € | 81,67 € | 599,95 | 10,9 % |
6.000,00 € | 20,5 % | 1.230,00 € | 4.770,00 € | 508,47 € | 87,97 € | 721,53 | 12,0 % |
6.500,00 € | 21,5 % | 1.397,50 € | 5.102,50 € | 544,51 € | 94,12 € | 852,99 | 13,1 % |
7.000,00 € | 22,5 % | 1.575,00 € | 5.425,00 € | 579,28 € | 100,07 € | 995,72 | 14,2 % |
7.500,00 € | 23,5 % | 1.762,50 € | 5.737,50 € | 612,21 € | 105,83 € | 1.150,29 | 15,3 % |
8.000,00 € | 24,5 % | 1.960,00 € | 6.040,00 € | 643,88 € | 111,40 € | 1.316,12 | 16,5 % |
8.500,00 € | 25,5 % | 2.167,50 € | 6.332,50 € | 675,66 € | 116,80 € | 1.491,84 | 17,6 % |
9.000,00 € | 26,5 % | 2.385,00 € | 6.615,00 € | 705,29 € | 122,00 € | 1.679,71 | 18,7 % |
9.500,00 € | 27,5 % | 2.612,50 € | 6.887,50 € | 734,77 € | 127,04 € | 1.877,73 | 19,8 % |
10.000,00 | 28,5 % | 2.850,00 € | 7.150,00 € | 762,29 € | 131,87 € | 2.087.71 | 20,9 % |
Tabelle 3
Konditionen: effektiver Jahreszins: 4,14 %, nominaler Jahreszins: 4,06 %, Laufzeit: 84 Monate
Die dritte Tabelle ist etwas umfangreicher und komplizierter als die vorhergehenden, da das BAföG- Darlehen die 10.000 Euro Grenze übersteigt. Zum Verständnis: Die prozentualen Nachlässe beziehen sich auf den Betrag des BAföG-Darlehens. Auf Grund dessen können die Werte auch größer sein, als die 10.000 Euro, denn wenn man diese „größeren“ Werte auf einen Schlag tilgt bekommt man einen prozentualen Nachlass. Mit diesem Rabatt liegt man wieder unter den 10.000 Euro und somit kann man noch sparen. Sollte man auf die Tilgung auf einen Schlag verzichten, bleibt man wieder bei dem maximalen Betrag von 10.000 Euro.
Bis zu einem BAföG- Darlehensbetrag von 13.000 Euro lohnt sich, in unserem Beispiel mit der entsprechenden Laufzeit und gegeben Zinsen, die Aufnahme eines Darlehens. Alle Beträge darüber hinaus sind nicht mehr rentabel. Der tatsächliche Nachlass lässt aus der Differenz zwischen den maximalen Darlehensbetrag von 10.000 Euro und der Restschuld/ Kredit berechnen.
Egal, wie viel BAföG Sie erhalten haben, Sie schulden dem Staat nach Ihrem Studium nicht mehr als 10.000 Euro.
Beispiel: Es stehen 16.000 Euro in Ihrem BAföG-Bescheid. Sie sind nicht liquide und können aus eigener Tasche nicht auf einen Schlag tilgen. Ihn stellt sich nun die Frage zur Tilgung ein Darlehen aufzunehmen. Wenn Sie nicht auf einen Schlag tilgen, dürften Sie das Darlehen in Höhe von 10.000 Euro zinslos in Raten abbezahlen. Sollten Sie jedoch auf einen Schlag tilgen, bekommen Sie einen Nachlass von 38,5 Prozent, das heißt Sie müssten noch 9840 Euro zurückbezahlen. Das macht einen tatsächlichen Nachlass von 160 Euro für Sie. Für 160 Euro lohnt sich keine langfristige Kreditfinanzierung bei einer Darlehenssumme von 9840 Euro. In diesem Fall ist von einem Studienkredit abzuraten und Sie sollten lieber das zinslose Staatsdarlehen in Anspruch nehmen.
BAföG Darlehen | Nachlass in % | tatsächl. Nachlass | Restschuld/ Kredit | Zinsen Kredit | Ersparnis in Euro | Ersparnis in % |
---|---|---|---|---|---|---|
10.500,00 € | 29,5 % | 2.597,50 € | 7.402,50 € | 1.115,94 € | 1.481,56 € | 14,1 % |
11.000,00 € | 30,0 % | 2.300,00 € | 7.700,00 € | 1.159,48 € | 1.140,52 € | 10,4 % |
11.500,00 € | 31,0 % | 2.065,00 € | 7.935,00 € | 1.194,96 € | 870,04 € | 7,6 % |
12.000,00 € | 32,0 % | 1.840,00 € | 8.160,00 € | 1.229,52 € | 610,48 € | 5,1 % |
12.500,00 € | 33,0 % | 1.625,00 € | 8.375,00 € | 1.261,48 € | 363,52 € | 2,9 % |
13.000,00 € | 33,5 % | 1.355,00 € | 8.645,00 € | 1.302,28 € | 52,72 € | 0,4 % |
13.500,00 € | 34,5 % | 1.157,50 € | 8.842,50 € | 1.332,42 € | -174,92 € | -1,3 % |
14.000,00 € | 35,5 % | 970,00 € | 9.030,00 € | 1.359,96 € | -389,96 € | -2,8 % |
14.500,00 € | 36,0 % | 720,00 € | 9.280,00 € | 1.398,08 € | -678,08 € | -4,7 % |
15.000,00 € | 37,0 % | 550,00 € | 9.450,00 € | 1.423,80 € | -873,80 € | -5,8 % |
15.500,00 € | 37,5 % | 312,50 € | 9.687,50 € | 1.460,14 € | -1.147,64 € | -7,4 % |
16.000,00 € | 38,5 % | 160,00 € | 9.840,00 € | 1.480,68 € | -1.320,68 € | -8,3 % |
16.500,00 € | 39,0 % | 10.065,00 € | ||||
17.000,00 € | 40,0 % | 10.200,00 € | ||||
17.500,00 € | 40,5 % | 10.412,50 € | ||||
18.000,00 € | 41,5 % | 10.530,00 € | ||||
18.500,00 € | 42,0 % | 10.730,00 € | ||||
19.000,00 € | 43,0 % | 10.830,00 € | ||||
19.500,00 € | 43,5 % | 11.017,50 € | ||||
20.000,00 € | 44,0 % | 11.200,00 € | ||||
20.500,00 € | 45,0 % | 11.275,00 € | ||||
21.000,00 € | 45,5 % | 11.445,00 € | ||||
21.500,00 € | 46,0 % | 11.610,00 € | ||||
22.000,00 € | 47,0 % | 11.660,00 € | ||||
22.500,00 € | 48,0 % | 11.700,00 € | ||||
23.000,00 € | 49,0 % | 11.730,00 € | ||||
23.500,00 € | 50,0 % | 11.750,00 € | ||||
24.000,00 € | 50,5 % | 11.880,00 € |
Fazit
Wie in den Beispielrechnungen ersichtlich geworden ist, können Studenten durch eine BAföG Rückzahlung „auf einen Schlag“ eine Menge Geld sparen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie auch genügend Geld zur Verfügung stehen haben. Sollte dies nicht der Fall sein, ist in manchen Fällen die Aufnahme eines Studienkredites zu empfehlen.
Im Vergleich zu den hohen Prozentsätzen beim Nachlass sind die Kreditzinsen sehr günstig. Somit können Studenten von dem Nachlass der kompletten Zahlung profitieren, indem sie die niedrigen Zinsen bei Aufnahme eines Kredites in Kauf nehmen.
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Privatkredit
Allerdings ist den Studenten von einem Kredit abzuraten, wenn der fällige Betrag nach Abzug des Nachlassbetrages nah an der 10.000 Euro Grenze heran kommt, oder gar die 10.000 Euro übersteigt. Bei einer Überschreitung würde nämlich wieder die 10.000 Euro Obergrenze greifen und diese könnte dann zinslos vom Studenten getilgt werden.