Wie kommt ein Vertrag zustande?
Verträge sind dazu da, die wichtigen Dinge des Lebens zu regeln. Ob Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder Darlehensvertrag, Sie brauchen und unterschreiben diese nur, wenn ein besonderer Anlass ansteht.
Aber wussten Sie, dass Sie für den Genuss Ihres Frühstücks oder den Weg zur Arbeit Verträge abschließen? Sobald Sie den Bäcker für die Brötchen bezahlen oder ein Fahrschein am Automaten lösen, gehen Sie Verträge ein.
- Es gibt verschiedene Vertragsarten nach BGB, eine davon ist der Darlehensvertrag.
- Ein Darlehensvertrag beinhaltet entgeltliches oder unentgeltliches Überlassen von Sachen oder Geld mit späterer Rückgabe gleichartiger Sachen.
- Jeder Vertrag muss bestimmte Punkte enthalten, um rechtsgültig zu sein.
Vertragsarten im Überblick
Verträge sind Rechtsgeschäfte, deren Definitionen und Inhalte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Es gibt einseitige, zweiseitige oder mehrseitige Verträge. Eine Übersicht verschiedener Vertragsarten nach BGB hat Heinz Rotermund (Studiendirektor im Ruhestand in Bamberg) aufgestellt.
Übersicht verschiedener Vertragsarten nach BGB
Vertragsart | Vertragspartner | Vertragsinhalt |
---|---|---|
Schenkungsvertrag | Schenker und Beschenkter | Unentgeltiche Veräußerung von Sachen und Rechten |
Leihvertrag | Verleiher und Entleiher | Unentgeltiches Überlassen von Sachen zum Gebrauch, später Rückgabe derselben Sache |
Darlehensvertrag | Darlehensgeber und Darlehensnehmer | Entgeltliches oder unentgeltliches Überlassen von Sachen oder Geld, später Rückgabe gleichartiger Sachen |
Mietvertrag | Vermieter und Mieter | Entgeltliches Überlassen von Sachen zum Gebrauch, später Rückgabe derselben Sache |
Pachtvertrag | Verpächter und Pächter | Entgeltliches Überlassen von Sachen oder Rechten zum Gebrauch mit Nutzung der Erträge, später Rückgabe derselben Sache |
Dienstvertrag | Arbeitgeber und Arbeitnehmer | Entgeltliche Leistung von Diensten von Erfolgsgarantie |
Werkvertrag | Unternehmer/Hersteller und Besteller | Entgeltliche Herstellung eines Werks, Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs |
Kündigungen und Mahnung gehören zu den einseitig empfangsbedürftigen Verträgen, ein Testament ist ebenso einseitig, aber nicht empfangsbedürftig. Zwei- bzw. mehrseitige Verträge sind Schenkungs- oder Bürgschaftsverträge, die sind jedoch nur einseitig verpflichtend.
Kaufverträge sind zwei- oder mehrseitige Verträge. Sie bestehen aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen: Antrag und Annahme.
Der Antrag kann das Angebot des Verkäufers sein oder die Bestellung durch den Käufer. Zum Kaufvertrag kommt es mit der Annahme des Angebots durch den Käufer bzw. mit der Annahme der Bestellung durch den Verkäufer.
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Unverbindliches und Unwirksames
Anfrage und Anpreisung sind kein Teil eines Kaufvertrags. Die Anfrage stellt der Käufer in der Regel an mehrere Verkäufer zur Erstellung eines Angebots, verpflichtend ist sie nicht.
Macht der Verkäufer ein Angebot, gilt dieses rechtlich als Antrag, sofern er es nicht als unverbindlich bezeichnet.
Anpreisungen sind Anzeigen im Internet, in Prospekten, Katalogen und Schaufensterauslagen. Da diese an die Allgemeinheit gerichtet sind, sind sie nicht rechtswirksam.
Auch die zeitlichen Abläufe in Kaufverträgen sind geregelt. Angebote unter Anwesenden, wozu auch Angebote in Telefonaten gehören, müssen umgehend angenommen werden, möchte sich der Käufer die angebotenen Konditionen sichern.
Kommt während des Gesprächs kein Kaufvertrag zustande, ist der Verkäufer nicht an sein Angebot gebunden und kann in folgenden Gespräch etwa einen höheren Preis verlangen.
Ein Angebot unter Abwesenden gilt so lange, wie der Verkäufer mit einer Antwort rechnen kann. Bei brieflichen Angeboten gelten sieben Tage als üblicher Rahmen. Ist ein Angebot zeitlich befristet, ist die Annahme nur innerhalb dieses Zeitraums möglich.
Werden Angebote mit Änderungen angenommen oder rechtzeitig widerrufen – das heißt in der Regel spätestens gleichzeitig mit Eingang des Angebots beim Käufer – sind sie kein Teil des Kaufvertrags.
Wichtige Bestandteile eines Vertrages
Damit Klarheit herrscht, sollten in einem Angebot folgende Punkte definiert sein:
- Art, Güte, Menge und Preis der Ware
- Verpackungs- und Versandkosten
- Lieferzeit
- Eigentumsvorbehalt
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer Eigentum des Verkäufers bleibt.
Eine bestimmte Form eines Kaufvertrags ist nicht vorgeschrieben. Im Geschäftsverkehr unter Kaufleuten dominiert die schriftliche Form, also per Mail, Brief oder in ähnlicher Form.
Beim Kauf der Brötchen oder telefonischen Vereinbarungen kommt ein mündlicher Kaufvertrag zustande.
In manchen Fällen genügt auch die bloße Handlung für einen Vertragsabschluss. Beispiele hierfür sind das Legen der Waren auf das Band an der Supermarktkasse oder die Einstieg in eine Straßenbahn.
Sie sehen, Verträge entstehen schneller als es zunächst den Anschein macht und spielen eine größere Rolle im Alltag als vermutet. Ein Tag ohne Vertragsabschluss ist nahezu undenkbar.
Nicht alle Verträge treten als Schriftstücke auf oder brauchen ihre Unterschrift; und schon gar nicht sind alle Verträge ohne weiteres gültig.
Bleiben Sie aufmerksam, was die Verbindlichkeit und Rechtswirksamkeit von Verträgen angeht, dann meistern Sie den Brötchenkauf und die Lektüre Ihres Mietvertrags gleichermaßen gut.