Die Maklerprovision
Immobilienmakler sind Dienstleister, deren Aufgabe im Wesentlich darin besteht, als Bindeglied zwischen Immobilieneigentümer und –käufer bzw. Mieter zu fungieren. Wir erklären, wer für diese Dienstleistung bezahlen muss und welche gesetzlichen Regelungen existieren.
- Maklerprovision wird bei Kauf immer für den Käufer fällig und ggf. auch für den Verkäufer.
- Der maximal zulässige Prozentsatz richtet sich nach den Vorgaben der Bundesländer und bezieht sich auf den Kaufpreis.
- Seit Dezember 2020 wird die Maklerprovision per Gesetz bundesweit zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie gleichmäßig geteilt.
- Ein Makler ist teuer, bringt aber auch viele Vorteile mit sich. Daher sollte gründlich überlegt werden, ob tatsächlich auf einen Makler verzichtet werden soll.
Höhe der Maklerprovision
Die maximale Höhe der Maklerprovision (als Prozentsatz) wird beim Immobilienkauf oder –verkauf auf Landesebene geregelt. Sie variiert von Bundesland zu Bundesland. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt darüber hinaus, dass die Maklergebühr zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden muss, ganz gleich, wer den Makler bestellt. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn sich eine Partei freiwillig dazu bereit erklärt, die volle Höhe zu übernehmen. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, wie hoch die Maklerprovision aktuell je nach Bundesland maximal sein darf:
Bundesland | Maklerprovision | Anteil Verkäufer | Anteil Käufer |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 7,14% | 3,57% | 3,57% |
Bayern | 7,14% | 3,57% | 3,57% |
Berlin | 7,14% | 3,57% | 3,57% |
Brandenburg | 7,14% | 3,57% | 3,57% |
Bremen | 5,95% | 2,98% | 2,98% |
Hamburg | 6,25% | 3,13% | 3,13% |
Hessen | 5,95% | 2,98% | 2,98% |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95% | 2,98% | 2,98% |
Niedersachsen* | 7,14% | 3,57% | 3,57% |
Nordrhein-Westfalen | 7,14% | 3,57% | 3,57% |
Rheinland-Pfalz | 7,14% | 3,57% | 3,57% |
Saarland | 7,14% | 3,57% | 3,57% |
Sachsen | 7,14% | 3,57% | 3,57% |
Sachsen-Anhalt | 7,14% | 3,57% | 3,57% |
Schleswig-Holstein | 7,14% | 3,57% | 3,57% |
Thüringen | 7,14% | 3,57% | 3,57% |
* Maklerprovision insg. regional: 4,76 % - 5,95 % oder 7,14 %, aufgteilt bis zu 3,57% je Partei Quelle: Hausverwaltung-Ratgeber.de, Stand 23.12.2020, Alle Sätze inkl. MwSt. |
Käufer sollten sich allerdings nicht blenden lassen, wenn das berühmte Wort „provisionsfrei“ auftaucht, aber dennoch ein Immobilienmakler eingeschaltet ist. Der gesunde Menschenverstand sagt, dass hier die Provision des Maklers, wie hoch auch immer, bereits im Kaufpreis steckt.
Die Provisionen für Makler sind nicht ohne. Um diesen Kostenpunkt besser verarbeiten zu können, ist eine Inkludierung in die Gesamtfinanzierung sinnvoll. Nutzen Sie unseren Rechner und spielen Sie Ihr individuelles Szenario durch:
Baufinanzierung
Wann besteht ein Provisionsanspruch für den Makler?
Der Provisionsanspruch besteht, wenn der Makler dem Käufer eine Immobilie nachweislich präsentiert hat und es zum Kaufvertrag kommt. Hatte der Verkäufer einen Makler beauftragt, der Käufer erhielt aber nachweislich anderweitig Kenntnis vom geplanten Verkauf und nahm von sich aus Kontakt zum Verkäufer auf, ist der Provisionsanspruch hinfällig. Kalkulationsgrundlage für die Courtage ist in der Regel der im Kaufvertrag angegebene Kaufpreis.
Hat der Makler während der Laufzeit des Maklerauftrages eine Immobilie nachweislich präsentiert, der Interessent geht aber erst nach Ablauf des Auftrages auf den Verkäufer zu, hat der Makler dennoch einen Anspruch auf die Provision.
Zwei Makler – das doppelte Ärgernis
Haben sowohl Verkäufer als auch Käufer einen Makler beauftragt, kann es passieren, dass beide Parteien den von ihnen engagierten Makler entlohnen müssen. Käufer sollten im Vorfeld klären oder durch den Makler klären lassen, ob noch eine weitere Partei involviert ist und dann auf Teilung der einfachen Provision drängen. In den USA sind zwei Makler nicht unüblich, allerdings gilt von Anfang an die Provisionsteilung.
Provisionsfrei von privat – die echte Alternative?
Beim Immobilienerwerb eines Objektes beispielsweise mit einem Kaufpreis von 300.000 Euro in Bayern schlägt allein die hälftige Maklergebühr für den Käufer mit 10.710 Euro zu Buche – ein Betrag, den man gerne einsparen würde. Warum sollte also ein Makler eingeschaltet werden? Makler gelten gemeinhin als Freunde des leicht verdienten Geldes. Ein seriöser und sauber arbeitender Makler bietet aber durchaus auch einen Mehrwert.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für das Gros der Deutschen einen Vorgang dar, der nicht alltäglich und gleichzeitig häufig mit einem sechsstelligen Betrag verbunden ist. Ein seriöser Immobilienmakler ist Mittler zwischen den Parteien und vertritt nicht nur die Interessen einer Seite, des Bestellers. Natürlich möchte ein Makler verkaufen – er lebt davon. Allerdings ist die Maklerei von Wohneigentum durchaus anspruchsvoller als die Maklerei bei Mietimmobilien.
Bevor ein Makler eingeschaltet wird, macht es für den Mieter Sinn zu vergleichen, ob eine Wohnung zur Miete oder der Kauf wirtschaftlich sinnvoller ist. Unser Rechner gibt Ihnen dazu wertvolle Einsichten:
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Warum ein Makler durchaus sein Geld wert sein kann
Aus Verkäufersicht ist der Einsatz eines Maklers unter anderem sinnvoll, weil:
- Der Makler eher als der Eigentümer einen objektiven Marktwert der Immobilie einschätzen kann.
- Der Makler weiß, wie mit dem Einsatz von wenigen Hundert Euro für ein wenig Renovierung ein höherer Verkaufspreis erzielt werden kann.
- Ein wenig Verkaufsrhetorik gehört dazu. Es gibt beispielsweise keine kleinen Küchen, dafür aber Küchen der kurzen Wege.
Aus Käufersicht kostet ein Makler zunächst Geld und schmälert das möglicherweise sowieso schon enge Eigenkapital. Auf der anderen Seite bietet ein seriöser Makler folgende Vorteile:
- Er ist bei der Vorselektion behilflich und spart damit Zeit.
- Makler kennen die Schwachstellen der einzelnen Objekttypen und können hier vor Fehlentscheidungen schützen, beispielsweise Lärmbrücken bei Reihenhäusern.
- Er legt ein komplettes Exposé vor, welches unter Umständen eine zeitaufwendige Besichtigung im Vorfeld überflüssig macht.
- Im Zuge der Finanzierung sorgt er dafür, dass alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind und entlastet den Käufer auch bei Gesprächen mit der Bank.
- Er erläutert den Parteien auf Wunsch die Details des Kaufvertrages und bessert im Gespräch mit Käufer und Verkäufer eventuell nach.
- Der Käufer hat die Wahl des Notars. Makler können auf Wunsch einen Notar empfehlen.
Fazit
Währen das Bestellerprinzip im Bereich der Mietimmobilien finanzielle Gleichheit zwischen Mieter und Vermieter schaffen sollte, gilt diese gleiche Augenhöhe bereits in vielen Bundesländern bezüglich des Kaufs oder Verkaufs bei Immobilien.
Seriöse Immobilienmakler sind für laienhafte Käufer und Verkäufer durchaus eine Unterstützung und niemand sagt, dass Dienstleistungen kostenlos sein müssen.
Veröffentlicht am 09.03.2016
Letztes Update am 07.01.2021