Grundschulddarlehen
Was ist ein Grundschulddarlehen?
Grundschulddarlehen sind grundpfandrechtlich besicherte Darlehen. Die Grundschuld ist in §1191 BGB geregelt. Der Kreditnehmer belastet eine Immobilie mit einem festgelegten Geldbetrag, für den sein Grundstück bzw. seine Immobilie gegenüber dem Darlehensgeber haftet.
Unterschied zum Hypothekendarlehen
Anders als bei einem Hypothekendarlehen im engeren bezieht sich die Grundschuld nicht auf einen bestimmten Darlehensvertrag. Sie erlischt nicht automatisch, wenn alle Verbindlichkeiten beglichen sind, sondern besteht auch im Hinblick auf künftige Verbindlichkeiten fort. Grundschulddarlehen können z. B. als Sicherheit für eine Kreditlinie oder zur Zusammenfassung anderer Kredite zu einem Darlehen mit niedrigerem Zinssatz dienen. Interessant ist, dass seit fast 50 Jahren so gut wie alle in Deutschland begebenen Immobilienkredite der Art nach Grundschulddarlehen sind.
Vorteile und Nutzung
Gegenüber anderen Krediten bietet Ihnen das Grundschulddarlehen den Vorteil eines niedrigeren Zinses, einer längeren Laufzeit und damit niedrigerer Raten. Sie können damit auch bestehende Kredite oder Baufinanzierungen ablösen und dadurch die monatliche Zahllast deutlich senken.
Die Grundschuld hat den Vorteil, gegenüber der Hypothek weiter gefasst zu sein, was sie für eine private Immobilienfinanzierung wesentlich besser geeignet macht. So ist etwa die Ablösung der Grundschuld im Rahmen einer Umschuldung sehr viel einfacher und auch preiswerter möglich als die Ablösung einer Hypothek.
Zinsen für Grundschulddarlehen im Vergleich
Wie niedrig die Zinsen für Grundschulddarlehen derzeit sind, zeigt Ihnen ein Blick in unseren Rechner:
Baufinanzierung
Auch als Nachrangdarlehen
Sie können auch als nachrangige Forderungen gestaltet werden, wodurch auch bereits belastete und nicht vollständig abbezahlte Immobilien als Sicherheit dienen können. Dabei wird die neue Grundschuld nachrangig nach bereits bestehenden Grundschulden eingetragen (daher der Begriff Nachrangdarlehen).
Für wen eignen sich Grundschulddarlehen?
Grundschulddarlehen sind immer dann eine Möglichkeit, wenn Sie Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sind und diese(s) selber nutzen.
Kündigungsfristen
Grundschulden können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Im Hinblick auf andere Bedingungen – wie z. B. Zinsen – sind Grundschulddarlehen Hypothekendarlehen sehr ähnlich bzw. mit diesen identisch.
Kostenloses Angebot für individuelle Baufinanzierung anfordern
Da jede Baufinanzierung individuell maßgeschneidert werden sollte, empfehlen wir, bei der Finanzierungsplanung einen Experten zu Rate zu ziehen. Über das nachfolgende Formular können Sie eine kostenlose und unverbindliche Finanzierungsberatung sowie ein entsprechendes Angebot bei der Interhyp AG, einem der führenden Vermittler von Hypothekendarlehen in Deutschland, anfordern: